Arbeitszimmer können wieder besser abgesetzt werden: Dem Bundesverfassungsgericht geht es aber in seinem Beschluss dazu nicht um Arbeitszimmer, sondern um eine Art Gerechtigkeit.
Vor anderthalb Jahren war es die Pendlerpauschale, jetzt ist es das Arbeitszimmer. In beiden Fällen hat der Gesetzgeber dem Steuerzahler liebgewonnene Privilegien von hohem symbolischen (und finanziellen) Wert gestrichen, und jedes Mal ist das Bundesverfassungsgericht dazwischengefahren. Es versteht sich, dass solche Entscheidungen auf Zustimmung stoßen, zumal bei denen, die dadurch Geld sparen - an Steuersenkungen glaubt ja nicht einmal mehr die FDP.
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Das Bundesverfassungsgericht erleichtert die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers. Doch wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz ist absehbar, dass der Gesetzgeber auch in Zukunft an diversen Steuerschrauben drehen wird. (© dpa)
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Nur sollte man sich von den Karlsruher Steuergeschenken nicht täuschen lassen. Die Richter haben immer den weiten Spielraum des Gesetzgebers in der Steuergesetzgebung betont. Bei der Pendlerpauschale hatten sie seinerzeit keineswegs die Rückkehr zur vollen Absetzbarkeit der Fahrtkosten angeordnet; sie hätten sogar deren komplette Abschaffung gebilligt. Ähnlich ist es auch dieses Mal: Das Arbeitszimmer darf fortan von einer bestimmten Gruppe Berufstätiger steuerlich abgesetzt werden - aber eben nur dann, wenn im Betrieb kein Büro zur Verfügung steht. Alle anderen Einschränkungen des Jahres 2007 bleiben unangetastet und weiterhin zulässig: Wer abends noch am heimischen Schreibtisch seine Mails checkt oder seine Projekte überarbeitet, kann davon auch künftig keinen Euro beim Finanzamt geltend machen.
Im Zentrum der Karlsruher Entscheidung steht denn auch weniger die Sorge um die Höhe der Steuerlast. Was die Richter umtreibt, ist die - so reden Steuerrechtler halt - "folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen'". Dafür gibt es auch ein einfaches Wort: Gerechtigkeit.
Denn vielleicht sind die Vorurteile über uns Steuerzahler nicht ganz vollständig. Zwar gibt es auch hier eine Schnäppchenmentalität - das zeigt der Eifer, den Teile der Bevölkerung bei der Suche nach mehr oder minder legalen Schlupflöchern entwickeln. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Wenn es ums eigene Geld geht, ist der Gerechtigkeitssinn vielleicht nicht ganz unparteiisch, aber doch sehr fein entwickelt: Man möchte zumindest nicht schlechter wegkommen als die anderen.
Dieses Verständnis von Gerechtigkeit hat das Verfassungsgericht aufgespürt und zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. Denn Folgerichtigkeit heißt nichts weniger als Gleichbehandlung: Wenn der Gesetzgeber sich prinzipiell für die Absetzbarkeit beruflicher Kosten entschieden hat, dann muss das für alle Steuerzahler gelten - es sei denn, es gibt gute Gründe für eine Ausnahme, zum Beispiel den Lehrer, der in der Schule kein Büro hat. Allein die Steuereinnahmen steigern zu wollen, ist kein guter Grund - haben die Richter entschieden.
Wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz ist absehbar, dass der Gesetzgeber auch in Zukunft an diversen Steuerschrauben drehen wird. Weil solche Gesetze das Dilemma zwischen dem Zwang zum Sparen und der Rücksicht auf Wählergruppen handhaben müssen, wird es immer wieder zu komplizierten Kompromissformeln kommen, die neue Ungleichheiten schaffen. So war es bei der Pendlerpauschale, so war es beim Arbeitszimmer: Das Gros der Betroffenen sollte nicht mehr von der Abzugsfähigkeit profitieren - obwohl doch allenthalben Werbungskosten absetzbar sind.
So wird der Entscheid zum Arbeitszimmer nicht das letzte Wort aus Karlsruhe zum Thema Steuergerechtigkeit sein. Weitere Musterprozesse sind bereits in den unteren Instanzen anhängig: zum Beispiel darüber, ob bei der Abgeltungsteuer für Kapitaleinnahmen die Werbungskosten gedeckelt werden durften. Oder der Streit um Steuerberaterkosten - der nebenbei ein hübsches Schlaglicht auf die oft beklagte, aber nie behobene Komplexität des Steuerrechts werfen könnte. Die Gerichte könnten sich nämlich damit befassen, ob der Bürger seine Steuererklärung überhaupt noch ohne professionelle Hilfe abgeben kann.
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(SZ vom 30.07.2010/hgn)
Schuldenkrise in Griechenland
habe in verschiedene Ländern in Europa gewohnt, und immer selber die Steuererklärungen gemacht, mit Ausnahme von Deutschland.
Hier wird diese komplizierte "Selbstverständlichkeit" in Stand gehalten, um die Steuerberater ihren Job zu garantieren, es gibt auch in Deutschland einen Mafia, die Finanzmafia
Es ist, Herr Janisch spricht es an, nicht nur die Steueränderung zum Arbeitszimmer sondern zuvor schon jene zur Abzugsfähigkeit der Kilometerpauschale gekippt worden. Auch wenn es beide Male abweichende Meinungen von Richtern gab: Es war in beiden Fällen höchst vorhersehbar!
Ist es nun eine besondere Schlampigkeit, die diese beiden Gesetzesänderungen durchzog? Mag sein. Viel wahrscheinlicher, angesichts der Tatsache, dass im Bundestag reihenweise Juristen sitzen, halte ich mittlerweile Vorsatz!
Nach den vorgenommenen Änderungen haben etliche Steuerbürger die zu Unrecht gestrichenen Kosten nicht mehr angesetzt, sei es das Arbeitszimmer, seien es Fahrtkosten zur Arbeit. Ein weiterer Teil hat, nachdem sie angesetzt und gestrichen wurden, auf Einspruch gegen den Steuerbescheid verzichtet. Diese beiden Minderausgaben kann die Gesetzgebung als feststehend erfolgswirksam verbuchen, die betreffenden Bürger werden ihren Erstattungsanspruch nicht mehr geltend machen können. Selbst wenn beide Gesetze nur zwei Jahre in Kraft waren, bevor sämtliche Steuertatbestände der Vorläufigkeit unterlagen, dürfte es sich in beiden Fällen gelohnt haben.
Natürlich ist das, da es an belastbaren Nachweisen fehlt, leider nichts weiter als eine Verschwörungstheorie, die Alternative - Sorglosigkeit und Dummheit - fällt mir den handelnden Personen zu unterstellen aber noch schwerer.
Einen anderen Fall, den von Aktionismus, findet man bei genauer Betrachtung im Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG), dort stehen Rechtsanwälte schon kanzleiweise bereit, um Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Streitfällen zu vertreten und die bestehenden Auslegungsfragen höchstrichterlich klären zu lassen.
Wahrscheinlich wimmelt es auch auf anderen Rechtsgebieten nur so von strittigen Normen und ich zumindest bin es ausgiebig leid, dass die obersten Gerichte mehr und mehr damit zu tun haben, uneindeutige, es müssen nicht zwingend auch ungerechte Gesetze sein, Gesetze der Eindeutigkeit zuzuführen.
Ich war immer politisch interessiert, bin es nach wie vor, unsere Vertreter in Bundestag und Landtagen machen es mir aber zunehmend schwer, ihnen auch nur einen Funken Mitgefühl zukommen zu lassen, angesichts der dargestellten Performance. Vor Jahren hätte ich für mich völlig ausgeschlossen, das jemals festzustellen: Auch ich werde langsam zermürbt und politikverdrossen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht Recht gegen die Politik spricht (die die Richter einsetzt) sind immer die eigenen Interessen der Richter entscheidend.
Das sieht man z.B. auch daran, dass in der BRD nicht nur das Kindergeld an die tatsächliche Bedürftigen gezahlt wird, sondern auch an Besserverdienern wie Ärzte, Unternehmer und Bundesrichter! Dann zaubern unsere Bundesrichter sofort den Gleichheitsgrundsatz aus den Tiefen ihrer roten Roben*.
Wer zum BVG geht, sollte vorher analysieren, ob die Interessen mit den Interessen der Richter übereinstimmen. Dann bekommt er auf alle Fälle Recht.
* Zum tagtäglichen Mummenschanz vor Gericht. Der Uniformzwangs ist durch eine Verfügung des Bundespräsidenten geregelt. Wikipedia: "Die scharlachroten Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht entsprechen nicht dem ansonsten in Deutschland gebräuchlichen Robentypus. Sie wurden vielmehr in den 1950er Jahren speziell von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert wählte. Verfassungsrichter tragen besondere Barette und anstelle der Krawatten Jabots, lange weiße Halsbinden, die den zur Amtstracht evangelischer Pastoren gehörenden Beffchen ähneln." Ist doch von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Rechtsprechung.
"ob der Bürger seine Steuererklärung überhaupt noch ohne professionelle Hilfe abgeben kann." Dies ist ein wichtiger Punkt für eine Steuergerechtigkeit und sollte auch vom Verfassungsgericht allen Ernstes überprüft werden....jedermann muss es möglich sein der steuerpflichtig ist, mit bescheidenen und transparenten Mitteln seine Steuerbescheinigung erstellen zu können....alles andere ist doch Augenwischerei und streng genommen Betrug am Steuerzahler....