Verbraucherschutz:Gericht verbietet Amazon den Prime-Testbutton

Lesezeit: 2 min

Der Online-Versandhändler Amazon darf auch weiterhin nicht mit einem "Test"-Button für sein Premium-Angebot Prime werben. Das hat das Landgericht München jetzt entscheiden. Es sieht eine "Anlockwirkung", die gegen die Verbraucherschutznorm verstößt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der "Test"-Button für die Probemitgliedschaft bei Amazons Premiumdienst "Prime" bleibt verboten: Das gilt jedenfalls für den Fall, dass der Test automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mündet. Das Landgericht München I hat mit seinem nun verkündeten Urteil eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler bestätigt, die es ziemlich genau vor einem Jahr erlassen hat. Kläger war der Münchner "Verbraucher-Service Bayern".

Wer bei Amazon einkaufte, stieß regelmäßig auf ein Angebot, 30 Tage lang einen besonderen Service des Unternehmens testen zu können: "Prime"-Mitgliedern bot der Händler unter anderem einen grundsätzlich kostenfreien und schnelleren Versand vieler Artikel sowie eine Art Leihbücherei für den elektronischen Book-Reader "Kindle" an. Die Sache hatte allerdings einen Haken: Wer nach dem Test wieder aussteigen wollte, musste sich rechtzeitig durch seine Kontoeinstellungen bei Amazon klicken und den "Prime"-Dienst wieder abbestellen. Wer das versäumte, wurde automatisch als neues Mitglied mit 29 Euro Jahresgebühr zur Kasse gebeten.

Die 33. Zivilkammer am Münchner Landgericht stellte Mitte Juni 2013 in einem Eilbeschluss fest, dass Amazon künftig sicherzustellen habe, dass Kunden unmissverständlich auf die Kostenpflicht nach Ablauf des Testzeitraums hinzuweisen seien. "Somit sind alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button "Jetzt kostenlos testen" bestellt hatten, nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen", erklärte daraufhin der Verbraucher-Service.

Gericht sieht eine "Anlockwirkung"

Damit war der Streit aber noch nicht beendet. Im Hauptsacheverfahren gab das Gericht, das durchaus eine Wiederholungsgefahr sieht, den Münchner Verbraucherschützern Recht: Die bisherige Button-Methode wurde Amazon bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro nun per "Endurteil" verboten. Natürlich sei ein Verbraucher eher geneigt, einen Button mit der Aufschrift "jetzt kostenlos testen" zu drücken, als wenn da stehe "zahlungspflichtig bestellen", meinte das Gericht in der Begründung. Daran ändere auch nichts, dass die ersten 30 Tage wirklich gratis seien. Das Gericht sprach von einer "Anlockwirkung". Den Verstoß des Onlinehändlers gegen die einschlägige deutsche Verbraucherschutznorm nannte es "unlauter".

Amazon hatte in dem Verfahren erklärt, dass der Verbraucher doch jederzeit über die Funktion "Mein Konto" kündigen könnte - da sämtliche Geschäftsvorgänge darüber abliefen, seien die Kunden das gewohnt. Im Übrigen gehe die deutsche Reglung über das derzeitige europäische Verbraucherschutzniveau deutlich hinaus.

Gegen das Urteil (Az.: 33 O 23969/13) kann Amazon Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. Der Online-Händler hat sein Konzept inzwischen auch verändert: Er erhöhte die Kosten auf 49 Euro im Jahr und bietet dafür auch unbegrenztes Video-Streaming.

© SZ vom 21.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: