Zuerst war der Verstoß, dann kam die Gegenwehr. Die Annahme, auch nur ein Urheber würde lieber den Diebstahl an seinem Werk verfolgen als sein Werk zu verkaufen, erscheint in diesem Kontext geradezu obszön.

Anzeige

Wahr ist, dass das Internet anarchisch ist und sich damit herkömmlichen juristischen Regelungsmöglichkeiten bis dahin weitgehend entzieht. Was heißt im Internet schon Vorsatz oder bedingter Vorsatz, wenn das technisch weder vorgesehen noch erfassbar ist? Versuche, Urheberrechtsverstöße im Internet mit herkömmlichen Mitteln zu bekämpfen, werden ohne global gültige Regelungen immer beim Endverbraucher enden, gelegentlich bis zum Provider vordringen und darüber hinaus an der strukturellen Andersartigkeit des Internets scheitern - nicht unähnlich der Bekämpfung anderweitig weltweit agierender krimineller Organisationsstrukturen.

Soll aber ein Kreativer und/oder ein die Herstellung des Werkes finanzierender Produzent gegenwehrfrei akzeptieren müssen, dass sich in der "Parallel-Welt Internet" seine zuvörderst die Herstellungskosten refinanzierenden Einnahmen (Hinweis: Danach kommt erst der Gewinn) in Luft auflösen?

Den Nachweis, dass der kostenfreie beliebige Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke in eine (digitale) bessere Welt mündet, ist mitnichten erbracht. Die Behauptung, dass Urheber und die betroffenen Musik-, Film- und Verlagsindustrien insbesondere nicht debattierbereit seien, ist falsch.

Spannungsfeld zwischen Copyright und Internet

Die Darstellung, ein konservativer Gegenpol zur digitalen Vordenkerschaft manifestiere sich intensiv in einer wachsenden Abmahnindustrie, ist allenfalls provokativ, jedenfalls deutlich zu kurz geraten und in keiner Hinsicht wegweisend. Die Befassung mit dem deutschen Abmahnwesen und mit Gebührenordnungen ist mit Blick auf die geforderte lösungsorientierte globale Debatte jedenfalls weder inspirierend noch hilfreich bei der Lösung dieses Konflikts, der weit über technische und juristische Fragen hinausgeht.

Wenn man akzeptieren würde, dass fehlendes Unrechtsbewusstsein und Unwissenheit ihren Grund nicht zuletzt darin haben, dass die Rechtsverstöße per Mausklick, also per Knopfdruck stattfinden, dann begibt man sich nicht nur historisch gesehen auf ein gefährliches Pflaster.

Es geht um mehr Unrechtsbewusstsein und/oder eine neue Ordnung des Spannungsfeldes zwischen Copyright und Internet, mehr Wissen und darum, dass der Mensch sich nicht vom Internet in eine in welcher Hinsicht auch immer vollkommene unkontrollierbare (Un-)Ordnung manövrieren lässt.

Der Autor ist Jurist und praktiziert in München.

Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2

  1. Die Möchtegern-Piraten
  2. Sie lesen jetzt Das anarchistische Internet und seine Folgen
Leser empfehlen 

(SZ vom 18.11.2009/joku)