Digitale Kultur:Die Anti-Piraten

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Rechteinhaber wie Musikunternehmen haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Abmahnungen. Die Debatte um das Urheberrecht wird sich dadurch weiter radikalisieren.

Johannes Boie

Man darf die Debatte um Urheberrechte nicht als trockene Prinzipienreiterei missverstehen. Die Kritiker des bestehenden Urheberrechts kämpfen letztlich nicht gegen Paragrafen, sondern für die Zukunft der digitalen Gesellschaft.

Vielen Rechteinhabern scheint es nicht um Recht und Ordnung, sondern ums Geschäft zu gehen (Foto: Foto: iStockPhoto)

Oft radikal, weswegen sich die Vordenker des digitalen Wandels in Politik und Gesellschaft so schnell und auffällig mit Forderungen positioniert haben. Organisationen wie die Piratenpartei treten für eine digitale Gesellschaft ein, in welcher der Nutzer ebenso Rechte zugesprochen kommt wie der Produzent eines kreativen Werkes.

Sie kämpfen dafür, dass der digitale Wandel nicht für die Zensurvorhaben mancher Politiker missbraucht wird und sie wünschen sich eine Novelle des Patentrechtes, um die Entwicklung und Verbreitung immer besserer Software zu beschleunigen. Ihre Forderungen sind radikal und man tut gut daran, jede einzelne genau zu hinterfragen. Doch argumentieren die digitalen Vordenker nachvollziehbar und ihre Motivation ist in den allermeisten Fällen die Überzeugung, für eine bessere Welt einzutreten.

Gegen die digitalen Vordenker hat sich längst ein konservativer Gegenpol positioniert, der weit weniger Beachtung findet. Hin und wieder tritt ein Essayist für die Bewahrung der alten Ordnung ein. Doch ähnlich, wie die Piraten mit radikalen Lösungen die Debatte verschärften, hat sich im konservativen Lager nun eine radikale Fraktion etabliert.

Eine Abmahn-Industrie ist entstanden

Mit dem Unterschied - die radikalen Urheberrechtsschützer debattieren nicht, sondern schaffen lieber mit juristischem Druck Fakten. Sie sprechen von Gerechtigkeit, von der Notwendigkeit, Gesetze, Recht und Moral auch im Internet durchzusetzen. Doch ihr Anliegen ist nur scheinbar juristisch und politisch motiviert.

Die Rede ist von einer Handvoll High-Tech-Unternehmen und Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Urheberrechtsverstöße gezielt aufzuspüren und abzumahnen. Dabei ist in Deutschland eine regelrechte Industrie entstanden.

Die Techniker der Spezialfirmen wie zum Beispiel Evidenzia in Karlsruhe, DigiRightsSolution in Darmstadt oder Textguard in Hamburg durchsuchen Tauschbörsen im Internet nach illegalen Musik- und Filmdateien oder durchsuchen private Webseiten, Nachrichtenportale und Foren nach unzulässigerweise veröffentlichten Texten.

Sobald bei der Überwachung der Tauschbörsen, in denen Tausende, vor allem jugendliche Nutzer illegal und kostenfrei Musik und Filme bereitstellen, ein unzulässiger Down- oder Upload festgestellt wird, speichern die Spezialfirmen, die in aller Regel von Rechteinhabern aus Musik- und Filmbranche beauftragt sind, die digitale Adresse des Computers, von dem die illegale Aktion ausging.

Mit Hilfe von spezialisierten Anwaltskanzleien werden dann die zuständigen Gerichte gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, um der Computeradresse eine reale Person, den Besitzer des entsprechenden Internetzuganges zu ermitteln.

Finanzielle Gewinne locken

Der Ablauf zur Ermittlung von Menschen, die unerlaubt Texte Dritter veröffentlicht haben, ist dagegen simpler: Diese Übeltäter lassen sich meist ohne Hilfe von Gerichten ausfindig machen, weil die Besitzer von Internetadressen in aller Regel über eine zentrale Stelle, das Deutsche Network Information Center, per Mausklick abzufragen sind.

Bei circa 300 Millionen unerlaubt verbreiteten Songs liegt der Jahresdurchschnitt in Deutschland. Insofern ist das Wachstum der Abmahnindustrie nicht verwunderlich. Andererseits mehren sich die Anzeichen, dass es vielen Anwälten und Rechteinhabern weniger darum geht, Recht und Ordnung herzustellen, als auf Kosten privater Personen mit mangelndem Unrechtsbewusstsein große finanzielle Gewinne zu verbuchen.

Diese Vermutung gründet sich auf mehrere Fakten. Zum Beispiel auf das Akquiseschreiben eines Überwachungs-Unternehmens, das vor wenigen Wochen im Netz auftauchte. Offensichtlich an die Vertreter der Musikbranche gerichtet, rechnet der Autor des Dokumentes Rechteinhabern vor, dass ein legal verkauftes Lied 60 Cent Netto-Gewinn einbringe.

Dem gegenüber stünden "90 Euro pro erfasstem illegalem Download bei Rechtsverletzern, die zahlen." Wer das Papier liest, könnte zu dem Schluss kommen, dass es das Ziel der Musikindustrie im Jahr 2009 ist, so viele Urheberrechtsverletzungen wie möglich zu ermöglichen, um dann die Liebhaber der Musik, die sich illegalerweise bedient haben, teuer abzumahnen.

Man möchte der Branche zu dieser Idee nicht unbedingt gratulieren, kommt aber in Anbetracht folgender Zahlen nicht umhin, das Verfahren als erfolgreiches, neues Geschäftsprinzip der Musikindustrie anzuerkennen.

2924 Anträge auf Herausgabe von Personendaten mutmaßlicher Rechtsverletzer hat alleine das Landgericht Köln im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres bearbeitet.

Weil sich hinter jedem Anschluss aber bis zu 30 Abmahnungen verbergen, die wiederum an mehrere Personen gerichtet sein können, dürften "alleine bei uns mehrere Millionen Computer-Adressen betroffen sein", resümiert Klaus Eßer, Pressesprecher des Landgerichts.

Abmahnanwälte wie Christian Weber von der Kanzlei Nümann und Lang reden nur ungern über die Anzahl der Verfahren. Keine detaillierten Angaben macht Weber auch zu der Frage, wie der Betrag, den er für den illegalen Down- und Upload eines einzelnen Liedes den Abgemahnten in Rechnung stellt, verwendet wird.

Dabei ist diese Frage von Bedeutung. Denn nur wenn die Rechteinhaber die von ihnen beauftragten Kanzleien und Spezialfirmen pro einzelner Abmahnung bezahlen, können diese Anwaltskosten der Gegenseite legal in Rechnung gestellt werden.

Textbausteine in Serienbriefen

Und genau das tun Anwälte wie Weber, der in seinem Standardschreiben an Betroffene feststellt, dass seine Mandantschaft, die Rechteinhaber, Anspruch auf die Erstattung von zum Beispiel 1019,93 Euro Rechtsanwaltskosten habe. Dabei hat der Gesetzgeber erst im Juli 2008 eine Obergrenze von 100 Euro für gegnerische Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverletzungen in "einfachen Fällen" durchgesetzt. Immerhin handelt es sich beim Abmahnen in der Regel vor allem um das Verfassen von Serienbriefen mit stets denselben Textbausteinen.

Und für den Fall, dass der Rechteinhaber seine abmahnenden Anwälte pauschal bezahlt, dürfen die einzelnen Anwaltskosten den Abgemahnten überhaupt nur bedingt in Rechnung gestellt werden. Doch der Verdacht, dass sich Such-Firmen und Anwaltskanzleien bereichern könnten, indem sie der Gegenseite Anwaltskosten in Rechnung stellen, die nicht anfallen, wiegt schwer.

So schwer, dass sich mittlerweile auch das Gerichte für die Klärung interessieren und Abmahnanwälte in den Zeugenstand rufen, um zu überprüfen wie die Kosten, die den Abgemahnten in Rechnung gestellt werden, intern verrechnet werden.

Auch die Methoden der Hamburger Firma Textguard verdienen besonderes Augenmerk: Textguard sucht zum Beispiel im Auftrag von Journalisten nach der illegalen Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Texte. Auf Anfrage erklärt Textguard Chef Claus-Michael Gerigk interessierten Journalisten, dass sein Service kostenfrei sein könne.

Geschäfte durch fehlendes Unrechtsbewusstsein

Die Suche nach Plagiaten finanziert sich in einem der von Gerigk angebotenen Modelle ausschließlich durch jene Beträge, die man den Rechtsverletzern, in Rechnung stelle. Und, ja, Gerigk schlägt auf Wunsch auch gleich den passenden Anwalt vor.

So ist die Motivation, Übeltäter zu fangen nicht länger vom Wunsch nach Gerechtigkeit getragen, sondern vom Streben nach möglichst hohen Einnahmen, die oft genug unwissenden Jugendlichen oder unbedarften Bloggern in Rechnung gestellt werden.

Die Massenabmahnungen sind ein Geschäft, das vor allem auf dem fehlenden Unrechtsbewusstsein beim Thema Copyright der mit dem Internet aufgewachsenen Generation aufbaut.

Dieses Unwissen ist auch deshalb entstanden, weil die junge Generation Rechtsbrüche per Mausklick begeht. Der Akt des Kopierens bringt nicht länger hohe technische Anforderungen mit sich. Ob ein Brief vom Anwalt das Verständnis für Urheberrechte stärken kann, ist zu bezweifeln. Denn es ist ja gerade der rebellische Gestus der Piraten und ihrer Anhänger, der aus dem Kavaliersdelikt einen Akt der Auflehnung mit ideologischem Hintergrund gemacht hat.

Die Abmahner schlüpfen deshalb letztlich in die Rollen als Unterdrücker empfundener Urheberrechtsschützer.

© SZ vom 09.11.2009/joku - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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