Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen:FDP beugt sich Druck von Internet-Aktivisten

Lesezeit: 3 min

Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik am internationalen Anti-Piraterie-Vertrag ACTA: Berlin will das Abkommen vorerst nicht unterschreiben. Die zuständige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger habe in dieser Woche Bedenken angemeldet. Für Samstag haben Aktivisten zu europaweiten Demonstrationen gegen ACTA aufgerufen.

Deutschland wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt hat eine entsprechende Weisung zurückgezogen. Eine Entsscheidung sei damit nicht verbunden, betonte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Die Unterschrift sei ausgesetzt, bestätigte das Bundesministerium der Justiz auf Anfrage. "Jetzt ist das europäische Parlament am Zug", sagte ein Sprecher gegenüber Süddeutsche.de. Diese Linie hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits am Mittwoch ausgegeben.

ACTA fällt - zumindest bei dieser symbolträchtigen Aktion der Grünen vor dem Kanzleramt. Die Bundesregierung hat inzwischen die Unterzeichnung des Abkommens verschoben. (Foto: dpa)

Bislang hatten vor allem Vertreter der Grünen, der Linken und der Piratenpartei das Vertragswerk kritisiert, mit dem Verstöße gegen das Urheberrecht - etwa der Tausch von illegalen Filmkopien im Internet - eingedämmt werden sollen. Das Bundesjustizministerium hatte stets erklärt, der Vertrag ändere nichts an der aktuellen Rechtslage in Deutschland. Allerdings hatte sich jüngst auch innerhalb der FDP Widerstand formiert. So kündigten einige Landesverbände der Jungliberalen an, sich dem für diesen Samstag europaweit geplanten Protest anzuschließen.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar in Japan von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterschrieben. Die Bundesregierung hatte die Unterzeichnung zunächst am 30. November 2011 beschlossen. Für die Ratifizierung wird ein sogenanntes Zustimmungsgesetz benötigt, über das Bundestag und Bundesrat entscheiden. Für dessen Beratung, die für solche Verträge meist Formsache ist, gibt es noch keinen Zeitplan.

Zunächst hatte es aus dem Auswärtigen Amt geheißen, die Bundesrepublik habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnet, die fehlende Unterschrift werde "in Kürze" nachgeholt.

In den vergangenen Wochen nahm jedoch in vielen Ländern die Kritik an dem völkerrechtlichen Abkommen zu, das von den USA und Japan initiiert wurde und das 37 Nationen in Geheimverhandlungen vereinbart haben. Für den morgigen Samstag sind europaweit Demonstrationen gegen ACTA geplant.

Hinter verschlossenen Türen ausgehandelt

Das Abkommen soll internationale Standards zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie setzen. Kritiker bemängeln, dass der Vertrag ( hier als pdf) über Jahre hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde und so vage formuliert sei, dass es viele Interpretationen mit potentiell unerwünschten Folgen ermögliche.

Ein Beispiel: Der Vertrag fordert, "Gefängnis- wie Geldstrafen" gegen Akteure zu verhängen, die Urheberrechtsverletzung im "kommerziellen Maßstab" begehen. Wie dieser Maßstab allerdings definiert ist, steht dort nicht - theoretisch könnten nach der Befürchtung der Kritiker damit sehr aktive Filesharer ins Gefängnis wandern.

Obwohl verpflichtende Sanktionen wie die Three-Strikes-Law, die Sperrung der Internet-Anschlüsse von Filesharern, aus dem Vertrag entfernt wurden, fürchten Gegner, dass Provider und Internet-Firmen gezwungen sein könnten, der Unterhaltungslobby weiter als bisher bei Maßnahmen gegen Filesharer entgegenzukommen. Letztlich, so das Argument, würde die Durchsetzung dieser Interessen damit auch über das Gemeinwohl gestellt.

Zustimmung bröckelt

In den vergangenen Tagen hatten bereits die Regierungen von Polen, der Slowakei, Tschechien und Lettland angekündigt, den Vertrag vorerst nicht ratifizieren zu wollen. Die slowenische Botschafterin in Japan hatte sich für die Unterzeichnung des Vertrags entschuldigt, Ende Januar war der ACTA-Berichterstatter der EU, Kader Arif (Sozialistische Partei Frankreichs), von seiner Position zurückgetreten. Er bezeichnet den ACTA-Verhandlungsprozess als undemokratische "Maskerade".

Vor allem in Polen war es in den vergangenen Wochen zu zahlreichen Demonstrationen gegen den Vertrag gekommen. "Ich war an das Thema im Geiste des 20. Jahrhunderts herangegangen", erklärte Polens Ministerpräsident Donald Tusk vor wenigen Tagen reumütig seinen Rückzieher und kündigte eine "offene Debatte" zu ACTA an. Zunächst hatte Tusk noch darauf gedrungen, das Abkommen umzusetzen.

Keine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage

Die EU-Kommission verteidigt die Regelung: ACTA sehe keine Netzsperren vor, es müssten für die Umsetzung laut EU-Handelskommission nicht einmal bestehende EU-Gesetze verändert werden.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisiert den Kurswechsel: "Mit ihrer Rolle rückwärts beim Anti-Piraterie-Abkommen schadet die Bundesregierung dem Innovationsstandort Deutschland und sendet ein fatales Signal nach Brüssel", sagte BDI-Geschäftsführer Markus Kerber. "Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung jetzt wahrnehmen und das Abkommen zügig unterzeichnen."

Am 29. Februar berät das Europäische Parlament das Abkommen im federführenden Ausschuss für internationalen Handel (INTA). Im Juni 2012 soll das Europaparlament über den Vertrag abstimmen - es gilt allerdings inzwischen als unwahrscheinlich, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Das Abkommen kann nur in Kraft treten, wenn sich alle 27 EU-Staaten dazu verpflichten.

Neben dem Schutz des Urheberrechts im Internet soll mit Acta auch der weltweite Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert werden. Der Schaden durch nachgemachte Waren wie Sportschuhe oder Handtaschen beläuft sich laut EU-Kommission in Europa jährlich auf acht Milliarden Euro.

© Süddeutsche.de/Varinia Bernau, SZ/ dpa/joku/ros/ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: