Nutzungsbestimmungen bei Cloud-Diensten:Datenschützer Schaar legt sich mit Google an

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Vorsicht vor der Datenkrake: Seit dem 1. März verknüpft Google die Daten der Nutzer von Diensten wie "Docs" oder "Kalender". Deswegen schlägt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jetzt Alarm. Er warnt Nutzer vor einem sorglosen Umgang mit den sogenannten Cloud-Diensten und prüfte eine Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber.

Der Geduldsfaden ist gerissen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar prüft nach eigenen Worten eine Klage gegen den US-Internetkonzern Google. Bei dem Unternehmen klafften "vollmundige Bekenntnisse zum Datenschutz und die tatsächliche Praxis weit auseinander", sagte Schaar der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. "Wir werden unsere Prüfung zusammen mit den europäischen Datenschutzbehörden fortführen und dann überlegen, wie man Verstöße ahnden kann."

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfD), Peter Schaar, verfolgt die Änderungen der Nutzungsbestimmungen bei Google mit Sorge. (Foto: dapd)

Trotz rechtlicher Bedenken europäischer Datenschutzbehörden hatte Google zum 1. März seine Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen neu geregelt. Deshalb sei das Vertrauen in Google "schwer erschüttert", sagte Schaar.

Google hat rund 60 Datenschutz-Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Google-Dienste zu einem einzigen Text zusammengeführt. Dafür verknüpft der Konzern aber auch die Daten seiner Nutzer aus allen diesen Angeboten miteinander.

Betroffen von den neuen Regeln sind vor allem Nutzer mit einem Google-Konto. Der Bundesdatenschützer warnte Unternehmen außerdem vor einem sorglosen Einsatz der sogenannten Cloud-Dienste, bei denen Computerprozesse auf externe Server verlegt werden. Jedes Unternehmen müsse sich gut überlegen, ob es seine Daten in alle Welt verstreuen wolle, sagte Schaar der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

Unternehmen seien verantwortlich für ihre Mitarbeiterdaten und müssten sicherstellen, dass weder Hacker noch ausländische Behörden Zugriff auf sie bekämen. Unternehmen sollten deshalb schon aus rechtlichen Gründen sehr genau hinschauen, bevor sie Daten in eine Datenwolke verlagerten, sagte Schaar.

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