EuGH-Urteil:Fanpage-Betreiber sind für Facebooks Datenverarbeitung mitverantwortlich

FILE PHOTO: A 3D-printed Facebook like button is seen in front of the Facebook logo, in this illustration

Die EuGH-Entscheidung könnte Signalwirkung für einen ähnlichen Fall haben, bei dem es um die Einbindung von Like-Buttons auf Webseiten geht.

(Foto: REUTERS)
  • Betreiber von Facebook-Fanpages sind gemeinsam mit Facebook dafür verantwortlich, wie Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Das haben die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden.
  • Das Urteil könnte Auswirkungen weit über den konkreten Fall hinaus haben.

Wer eine Facebook-Fanpage betreibt, ist gemeinsam mit Facebook dafür verantwortlich, wie Daten der Besucher erhoben und verarbeitet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit ein wegweisendes Urteil gefällt. Damit können Datenschützer Unternehmen unter Umständen zwingen, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren.

Die Richter haben außerdem geurteilt, dass deutsche Datenschützer gegen Facebook in Deutschland vorgehen können, obwohl Facebook seine Europazentrale in Dublin angesiedelt hat. Nationale Kontrollstellen können demnach direkt Ansprüche gegen Unternehmen geltend machen, ohne die zuständige Kontrollstelle am Hauptsitz des Unternehmens (in diesem Fall die irische) zu beauftragen.

Facebook-Fanpage

Stein des Anstoßes: die Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein.

(Foto: Screenshot Facebook.com)

Im konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Im Jahre 2011 hatten die Datenschützer die Wirtschaftsakademie angewiesen, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Das ULD bemängelte, dass dort Nutzerdaten erfasst würden, ohne dass die Besucher ausreichend darüber informiert würden. Dafür sei nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber der Fanpage verantwortlich.

Die Wirtschaftsakademie, ein privates Bildungsunternehmen, wehrte sich gegen die Anordnung. Sie wollte weiter auf Facebook für ihr Angebot werben und Informationen veröffentlichen. Nach Auffassung der Akademie sei sie nicht selbst für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, sondern ausschließlich Facebook. Das ULD müsse demzufolge direkt gegen Facebook vorgehen. Unterstützt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein zog die Wirtschaftsakademie vor Gericht.

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben

Mehrere Vorinstanzen bestätigten die Auffassung der Kläger. Das Oberverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor. Die Luxemburger Richter wiesen die Klage nun ab und gaben dem ULD in vollem Umfang recht. Seitenbetreiber erhalten detaillierten Einblick in die Besucherstatistiken und erfahren so unter anderem demografische Merkmale ihrer Nutzer. Die Erfassung dieser Daten lässt sich nicht deaktivieren. Dementsprechend sei nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber dafür verantwortlich, so der EuGH.

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben. Seitenbetreiber müssen Besucher darüber informieren, welche Daten Facebook erfasst und wie diese verarbeitet werden. Außerdem können Nutzer datenschutzrechtliche Ansprüche auch direkt gegen die Betreiber geltend machen. Möglicherweise hat die Entscheidung auch Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle, bei denen Unternehmen oder Webseitenbetreiber Infrastruktur von Facebook nutzen. In einem anderen Verfahren muss sich der EuGH etwa mit der Frage beschäftigen, ob Seitenbetreiber, die Like-Buttons einbetten, ebenfalls für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: