Streit um Inklusion an weiterführenden Schulen:Henri darf nicht aufs Gymnasium

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Aktuell besucht der elfjährige Henri die vierte Klasse einer Regelgrundschule. (Foto: dpa)

Soll ein Kind mit Behinderung aufs Gymnasium, auch wenn es nicht das Abitur anstrebt? Die Lehrer einer baden-württembergischen Schule haben sich dagegen ausgesprochen, einen Jungen mit Down-Syndrom aufzunehmen. Der Fall ruft Empörung hervor.

Von Yannik Buhl

Zunächst war die Sache für Kerstin Ehrhardt klar: Vom kommenden Schuljahr an würde ihr Sohn Henri gemeinsam mit den meisten aus seiner Grundschulklasse auf das Gymnasium im baden-württembergischen Walldorf wechseln. Henri hat das Down-Syndrom, war aber schon in der Grundschule Teil eines Modellversuchs. Gemeinsam mit zwei weiteren Kindern mit Behinderung besuchte er dort eine reguläre Klasse. Während die beiden anderen Kinder auf das Gymnasium wechseln dürfen, weil sie - wie ihre Klassenkameraden - das Abitur anstreben, soll Henri nicht aufgenommen werden. Die Lehrerkonferenz des Gymnasiums hat das abgelehnt. Es wäre dafür ein eigener Schulversuch notwendig gewesen.

Seitdem ist im Land ein Streit über die Frage entbrannt, ob Inklusion, also das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, auch an weiterführenden Schulen möglich sein muss. Die Mutter von Henri, Kirsten Ehrhardt, findet: "Es darf hier kein Unterschied gemacht werden zwischen den Kindern." Sie hat dabei das staatliche Schulamt Mannheim und die Stadt Walldorf auf ihrer Seite. Die zuständige Sonderschule will den Lehrer, der die Kinder bisher betreute, ebenfalls mit auf das Gymnasium schicken. Grundsätzlich haben Kinder mit Behinderung wegen einer UN-Konvention das Recht auf gemeinsamen Unterricht.

Käme der Schulversuch durch, wäre Walldorf eines der ersten Gymnasien in Baden-Württemberg mit einer inklusiven Klasse. Denn den Eltern geht es auch um eine sehr grundsätzliche Frage. "Es muss deutlich werden, dass die Inklusion die Aufgabe aller Schulen und aller Schularten ist", sagt Kirsten Ehrhardt. Andernfalls schaffe man nur weitere Sondersysteme in der Gesellschaft; besonders die Elite an Gymnasien dürfe davon nicht abgegrenzt werden.

"In die behindertenfeindliche Ecke gerückt"

Die Rektorin des Gymnasiums, Marianne Falkner, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Es hat mir sehr wehgetan, dass wir in die behindertenfeindliche Ecke gerückt werden." Ihre Schule nehme schon immer Kinder mit Behinderung auf, die die Aussicht hätten, das Abitur zu machen. Falkner verteidigt gleichzeitig den Beschluss des Kollegiums, denn: "Es gibt derzeit keinen rechtlichen Rahmen für einen solchen Schulversuch, etwa wann dieser abgebrochen werden muss." Die Schule habe keine Klarheit und stehe vor einer neuen Situation. Sie glaube nicht, sagt Falkner, dass sie Kinder mit unterschiedlichen Zielen wie Henri derzeit entsprechend fördern könne und betont: "Die Ablehnung des Schulversuches gilt nur für das kommende Schuljahr."

Inzwischen hat sich auch der Behindertenbeauftragte des Landes, Gerd Weimer, eingeschaltet und drängt zur Eile. Dass trotz klarer Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention "die Gesamtlehrerkonferenz eines Gymnasiums meint, Inklusion gehe sie nichts an, ist ein fatales Signal", sagt Weimer. Die Umsetzung der Idee der Inklusion brauche mehr Zeit als erwartet, doch "Menschen mit Behinderung wollen jetzt und heute inklusiv leben".

Empörende Ausnahme

Auch über die Landesgrenze hinweg schlägt der Fall Wellen. Behindertenverbände in ganz Deutschland protestieren gegen die Entscheidung des Gymnasiums. "Die UN-Konvention bezieht sich ausdrücklich auf alle Teile eines Bundesstaates. Wie kann ein Gymnasium für sich in Anspruch nehmen, eine solche Ausnahme zu machen?", sagt etwa Dorothea Terpitz vom Verein Gemeinsam Leben Hessen. Auch in Hessen werde Eltern, deren Kinder nicht in Gänze den Anforderungen des jeweiligen Gymnasiums gewachsen sind, oft nahegelegt, ihr Kind von der Schule zu nehmen.

Sowohl die Eltern der drei Kinder als auch das Gymnasium Walldorf sehen nun Kultusminister Andreas Stoch (SPD) in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen. Sein Ministerium möchte den Schulversuch jedoch nicht selbst verfügen und setzt weiter auf Vermittlung. "Das Ministerium hat Gespräche mit allen Beteiligten aufgenommen, um eine Lösung zu erreichen", heißt es in einer Stellungnahme. Man wolle der Schule die Unterstützung erläutern, die sie von Sonderpädagogen erhalten würde. Zudem steht die Entscheidung der Schulkonferenz noch aus.

Und auch die Lehrer wollen in einer zweiten Konferenz nochmals beraten.

Anm. d. Redaktion: In einer ersten Version dieses Artikels hieß es, das Gymnasium Walldorf sei das erste in Baden-Württemberg, in dem es möglicherweise eine inklusive Klasse geben wird. Das ist nicht korrekt - wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

© SZ vom 07.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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