Schule:Gemeinsamer Schwimmunterricht ist Muslimas zumutbar

Schulschwimmen in München, 2016

Schwimmunterricht einer Münchner Grundschulklasse

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Wenn Mädchen und Jungen in der Schule gemeinsam schwimmen gehen, fördert das nicht nur die Integration.

Kommentar von Matthias Drobinski

Eine muslimische Schülerin muss grundsätzlich am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen, sagt Europas Menschenrechtsgericht - und es hat recht. Es geht in dem Fall nicht, wie an Frankreichs Stränden, um die absurde Jagd auf zu sehr verhüllte Frauen. Es geht auch nicht um die Nöte eines pubertierenden Mädchens, das sich unwohl in seinem Körper und von allen angestarrt fühlt, wo kluge Lehrer zu klugen Lösungen kommen sollten.

Es geht um das Recht der Schule, den gemeinsamen Schwimmunterricht als Möglichkeit zum gemeinsamen Lernen und zur Integration sehen zu dürfen. Es geht auch um das Mädchen, das sicherer lebt, wenn es schwimmen kann. An diesem Punkt hat das Recht auf Religionsfreiheit der Eltern seine Grenzen, vor allem, weil die Schule dem Mädchen ausdrücklich erlaubt hat, einen Burkini zu tragen, der den Körper verhüllt.

Diese Linie setzt sich gerade in Europas Rechtsprechung durch: Wenn die Kinder den Burkini tragen dürfen, kann den muslimischen Eltern zugemutet werden, ihre Kinder in den Schwimmunterricht zu schicken. Es ist eine vernünftige Linie. Sie mutet Lehrern und Schülern den Respekt davor zu, dass sich da jemand anders anzieht als man selber. Es mutet aber auch der Schülerin und ihren Eltern zu, dass sie respektieren, dass die anderen sich anders anziehen. Es ist eine Übung in religiöser Toleranz.

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