Reli. Ist das nicht dieses Fach, wo nette, aber schluffige Lehrer in Gesundheitsschuhen mal über Jesus, mal über Sekten und mal über Drogen reden wollen - und am Ende auch der faulste Schüler noch eine Drei kriegt? Oder ist es jenes Fach, bei dem die Gesandten der großen Kirchen den Kindern den rechten Glauben beibiegen?
Über kein Schulfach wird seit Jahrzehnten immer wieder so heftig gestritten wie über den Religionsunterricht. Mathe, Deutsch, Englisch sind wichtige Fächer, na gut. Aber Religion? Man kann das Thema ja mal bei einer Party aufbringen, für Unterhaltung ist den Abend über gesorgt, Anekdoten aus dem eigenen Schulleben inklusive. Langweilig ist Reli so gesehen schon mal nicht.
Mathe, Deutsch und Englisch mögen wichtig sein, der Religionsunterricht ist aber das einzige Schulfach, dessen Existenz das deutsche Grundgesetz garantiert. Im Artikel 7 heißt es im Absatz 3: "Der Religionsunterricht ist (...) ordentliches Lehrfach." Und: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."
Der Staat hat also darauf zu achten, dass nichts unterrichtet wird, das sich gegen Recht und Gesetz richtet. Ansonsten aber mischt er sich nicht in die Inhalte des Unterrichts ein. Der Staat stellt und bezahlt in der Regel die Religionslehrer - die aber brauchen auch die Erlaubnis der Kirchen, um unterrichten zu dürfen. Bei schweren Verstößen gegen kirchliche Regeln können sie diese Erlaubnis verlieren.
Der Religionsunterricht ist damit eine "res mixta", eine gemischte Angelegenheit von Staat und Kirche. Die Idee stammt aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Sie war ein Kompromiss zwischen den Sozialisten, die gar keine Religion in der Schule haben wollten, und der katholischen Zentrumspartei, die für die Konfessionsschulen kämpfte; formuliert hat diesen Kompromiss der liberale Abgeordnete Friedrich Naumann.
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Weil die Konstellation bei der Diskussion ums Grundgesetz 1948 wieder die gleiche war, übernahm man einfach die Artikel von damals. Nur die Staaten Hamburg, Bremen und Berlin, die schon zuvor eigene Gesetze für den Religionsunterricht verabschiedet hatten, durften bei ihren Regelungen bleiben.
Bis in die siebziger Jahre hinein meldeten sich nur wenige Schüler von diesem Unterricht ab - dann nahm die Zahl zu. Was tun? Die Freistunde genügt nicht, fanden die Kultusminister, und richteten, ein Bundesland nach dem anderen, einen Ethik-Unterricht ein, mal als Ersatzfach, wie in Baden-Württemberg, Bayern und sechs weiteren Ländern, mal als Wahlpflichtfach und damit faktisch gleichberechtigt mit dem Religionsunterricht, wie in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.