Plagiatsaffäre:Muss Giffey doch noch um den Doktor bangen?

Lesezeit: 2 min

Giffey und ihre fragwürdige Promotion: Gibt es nun ein Nachspiel? (Foto: Andreas Gora/Getty Images)

Die FU Berlin hatte Franziska Giffey für Mängel ihrer Promotion lediglich getadelt statt ihr den Grad zu entziehen. Aber durfte sie das überhaupt? Die Hochschule lässt die Rüge nun prüfen - zu einem für die Hoffnungsträgerin der Berliner SPD unglücklichen Zeitpunkt.

Von Bernd Kramer, Paul Munzinger, Henrike Roßbach, Berlin/München

Drei Wochen sind es noch, bis sich im Estrel-Hotel in Neukölln die Türen öffnen für den Landesparteitag der Berliner SPD. Besonders dick dürfte Franziska Giffey sich den Termin im Kalender angestrichen haben. Die Bundesfamilienministerin stellt sich mit dem Fraktionschef der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, als Spitzen-Duo zur Wahl. Die in Umfragen bei 15 Prozent darnieder liegende Landes-SPD erhofft sich vor allem von der Personalie Giffey Auftrieb. Nun aber ist ein altes Gespenst wieder aufgetaucht im Umfeld der Ministerin: der Streit um ihre Doktorarbeit.

Die Internetplattform Vroniplag Wiki hatte im Februar 2019 zahlreiche Stellen in der Dissertation öffentlich gemacht, an denen Giffey unsauber zitiert habe. Daraufhin prüfte die Freie Universität Berlin die Arbeit erneut - und traf eine mindestens ungewöhnliche Entscheidung: Ihren Doktorgrad durfte die Ministerin behalten, die Uni sprach allerdings eine Rüge aus; zum ersten Mal in ihrer Geschichte. Die prominente Frau Doktor war mit einem blauen Auge davongekommen.

Plagiat
:Geprüft, gerügt - und Ruhe?

Familienministerin Giffey hat in ihrer Dissertation unsauber gearbeitet, aber kommt milde davon. Fraglich ist, ob die FU überhaupt so entscheiden durfte.

Von Bernd Kramer

Das Problem: Weder das Berliner Hochschulgesetz noch die Promotionsordnungen der FU sehen eine Rüge vor. Das Recht kennt nur die Alles-oder-Nichts-Lösung: Entweder liegt eine Täuschung vor, dann muss der Grad entzogen werden. Oder die Arbeit ist in Ordnung, dann verbietet sich der Tadel. Zu diesem Schluss kam Ende Juli der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses, der sich auf Antrag der AfD-Fraktion mit der Frage befasst hatte. Die Rechtsfachleute formulierten ihre Meinung deutlich: Die "Erteilung einer Rüge" finde "im Berliner Promotionsrecht keine Rechtsgrundlage".

Die FU tat daraufhin etwas, was sie womöglich gar nicht hätte tun müssen: Sie reagierte. Am 22. September beauftragte FU-Präsident Günter Ziegler den Juristen Ulrich Battis, emeritierter Jura-Professor der Humboldt-Uni, mit einem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Rüge. Fertig werden soll es bis Ende November. "Sollten Sie einen kürzeren Zeitraum benötigen, würde ich mich sehr freuen", schreibt der FU-Präsident. Damit würde das Gutachten kurz vor dem nächsten wichtigen Termin in Giffeys Kalender vorliegen: Am 19. Dezember soll über die SPD-Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl 2021 entschieden werden. Und niemand bezweifelt, dass sie nicht nur SPD-Chefin in Berlin, sondern auch die nächste Regierende Bürgermeisterin werden will. Für sie ändere sich "an der Sachlage gar nichts", sagte Giffey am Mittwoch.

Was aber passiert, wenn auch der von der FU bestellte Experte zu dem Schluss kommt, dass die Uni den milden Tadel nicht hätte aussprechen dürfen? "Die Rüge wird nicht automatisch nichtig, wenn sie rechtswidrig erteilt wurde", sagt der Juraprofessor Gerhard Dannemann, einer der Aktiven bei Vroniplag Wiki, der Süddeutschen Zeitung. Die FU müsste ihre Entscheidung erst förmlich zurücknehmen, ehe sie entscheiden kann, ob der Doktor entzogen werden muss, oder die Ministerin gänzlich ungerügt davonkommt. Gegen die Rücknahme der Rüge könnte Giffey theoretisch wiederum klagen.

Just in dieser Situation wurde nun auch der Schlussbericht der vierköpfigen Kommission öffentlich, die Giffeys Arbeit im vergangenen Jahr an der FU geprüft hatte. Studierendenvertreter hatten die Herausgabe des Dokumentes bei der Uni beantragt und es nach einem Jahr nun erhalten. Das Gremium war damals zu dem Schluss gekommen, dass Giffey in ihrer Arbeit vorsätzlich getäuscht habe. Es handele sich damit um "ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten", lautete das Fazit der Prüfer - eine Einschätzung, hinter die die Uni schlecht zurückkönnte, sollte sie die Rüge aufheben. So sieht es zumindest Gerhard Dannemann: "Die FU hat festgestellt, dass die Fehler sanktionswürdig sind, und könnte sich dann schwerlich vor der einzig infrage kommenden Sanktion scheuen."

© SZ vom 10.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Türschildpromotion
:Der Doktorkult lebt weiter

Kaum ein Plagiatsfall verlief so geräuschlos wie der von Familienministerin Giffey. Ist diesem so titelgläubigen Land der Doktor plötzlich egal geworden? Wohl eher nicht.

Essay von Bernd Kramer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: