Wittelsbacher:Erben der bayerischen Könige kassieren immer noch Millionen

Patriotentreffen des Verbandes der Königstreuen

Königstreu bis ins 21. Jahrhundert: ein Trachtler zwischen Fahnen mit Bildern von König Ludwig II.

(Foto: dpa)

Das Geld wird nach einem geheimen Schlüssel aufgeteilt. Der größte Einzelanteil fließt an das Oberhaupt: Franz von Bayern.

Von Kassian Stroh

Auch knapp 100 Jahre nach dem Ende der Monarchie in Bayern ist es höchst lukrativ, der ehemaligen Herrscherfamilie der Wittelsbacher anzugehören. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung kommt sie jedes Jahr in den Genuss von knapp 14 Millionen Euro, die der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) ausschüttet. Diese Stiftung wurde im Jahr 1923 vom Freistaat Bayern errichtet, um die Mitglieder des Hauses Wittelsbach weiterhin zu alimentieren.

Das Geld fließt an den Chef des Hauses, Franz Herzog von Bayern, und an die Chefs der verschiedenen Linien der Familie, die es dann innerhalb ihrer Linie weiterverteilen. Die genauen Schlüssel sind geheim, den mit Abstand größten Einzelanteil erhält Franz von Bayern.

Bislang eines der am besten gehüteten Geheimnisse Bayerns

Da das Haus Wittelsbach nach der Revolution von 1918 Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat erhob, richtete dieser schließlich nach jahrelangen Verhandlungen den Wittelsbacher Ausgleichsfonds ein - ausgestattet vor allem mit Immobilien und Geld. In den Genuss der Erträge kommt laut Gesetz die ehemalige königliche Familie; deren Höhe war bislang eines der am besten gehüteten Geheimnisse Bayerns. Nun wird auch das Vermögen des WAF erstmals öffentlich bekannt: Seine Bilanzsumme betrug nach Auskunft des Finanzministeriums zuletzt 348 Millionen Euro.

Dank einer Ausnahmegenehmigung ist der Fonds von Prüfungen durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof befreit. Allein das Kunst- und das Finanzministerium haben einen gewissen Einblick in das Innenleben der Stiftung - in deren Kontrollorgan, den Verwaltungsrat, entsenden sie zwei sogenannte Staatskommissare. Derzeit ficht das Finanzministerium mit dem WAF einen Rechtsstreit aus, in dem es darum geht, wie viel Geld der Fonds ausschütten darf und wie weit die Kontrollrechte des Freistaats reichen. In erster Instanz unterlag das Finanzministerium vor dem Münchner Verwaltungsgericht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: