Abgeordnete des bayerischen Landtags reagieren derzeit ziemlich dünnhäutig, wenn man sich kritisch mit ihrer Bezahlung auseinandersetzt. Da wird schnell argumentiert, der Kritiker habe keine Ahnung, schließlich habe man als Parlamentarier eine 70-Stunden-Woche und sei fast jedes Wochenende unterwegs. Trotzdem kann man feststellen, dass die Parteien keine Mühe haben, für diesen ach so unattraktiven und zeitraubenden Job genügend Kandidaten zu finden. Das ist gut so.
Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Abgeordnete sollen ordentlich bezahlt werden - mit 123 000 Euro pro Jahr ist das in Bayern der Fall. In der Summe ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung enthalten. Dazu kommen diverse Funktionszulagen. Darüber muss man nicht diskutieren.
Umso dreister ist es jedoch, dass zahlreiche Abgeordnete von CSU und SPD die zusätzliche Entschädigung für Mitarbeiter dazu genutzt haben, ihre Ehefrauen und Kinder zu beschäftigen, um so auf Staatskosten die eigene Haushaltskasse aufzubessern. Und nicht wenige von ihnen haben das noch getan, als sich im Frühjahr 2000 längst abzeichnete, dass dies per Gesetz unterbunden werden soll - allerdings aufgeweicht durch eine sogenannte Altfallregelung.
Heute kann sich keiner mehr rausreden, er habe von nichts gewusst. Die vom Landtag eingesetzte Diätenkommission hat die Probleme seinerzeit klar benannt, und die Fraktionen waren durch ihre Mitglieder im Landtagspräsidium über alles informiert. Doch selbst der damalige Landtagspräsident Johann Böhm (CSU) wollte in der Beschäftigung von Angehörigen auf Staatskosten nichts Anrüchiges erkennen.
Am Ende bewilligte dann eine große Koalition von CSU und SPD das neue Gesetz mit besagtem Schlupfloch. Und auch die Grünen stimmten zu, obwohl sie in den Beratungen zuvor wesentlich schärfere Regelungen befürwortet hatten. Jetzt, 13 Jahre später, ist der Katzenjammer groß: Das Ansehen des Parlaments ist massiv beschädigt, und einige Abgeordnete bekommen es sogar mit dem Staatsanwalt zu tun. Der Freistaat ist blamiert.