Schwaben:Augsburgs bekanntester Graffiti-Sprayer muss in Haft

Die Augsburgblume ist das bekannteste Motiv des Sprayers. (Foto: N/A)
  • Der bekannteste Graffiti-Sprayer Augsburgs muss ins Gefängnis.
  • Er war bereits wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. Seine "Augsburgblume" wurde überregional bekannt.

Für die einen sind seine Werke Kunst, für die anderen Schmierereien. Die einen freuten sich, wenn sie sein bekanntestes Motiv, die "Augsburgblume", entdeckten. Für die anderen ist er einfach nur ein Straftäter. Die Polizei hat mehrmals gegen ihn ermittelt, und nun ist er erneut verurteilt worden - diesmal zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.

Der wohl bekannteste Graffiti-Sprayer Augsburgs muss wegen Sachbeschädigung 15 Monate ins Gefängnis. Der 28-Jährige war bereits 2012 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er in Augsburg und Umgebung Hunderte illegale Bilder auf Wände gesprüht hatte.

Mitangeklagter bekommt elf Monate auf Bewährung

Die "Augsburgblume" wurde damals überregional bekannt. Im Jahr 2014 soll er dann mit einem Komplizen mehrfach "Disco" und ähnliche Wörter großflächig auf Wände und einen Bahnwaggon geschrieben haben. Dafür sei er nun verurteilt worden, berichtete ein Sprecher des Amtsgerichts. Der Mann habe zum Tatzeitpunkt immer noch unter einschlägiger Bewährung gestanden.

Graffiti-Sprayer in Augsburg
:Stadt der Blumen

Täter oder Künstler? Ein Graffiti-Sprayer hat in Augsburg mehrere hundert Blumen an Häuserwände und Mülltonnen gemalt. Jetzt hat die Polizei ihn geschnappt, ihm droht eine saftige Strafe. Doch viele Bewohner sind darüber entsetzt. Sie halten den 24-Jährigen für ein Genie, der die Stadt schöner und menschlicher macht.

Stefan Mayr, Augsburg

Ein mitangeklagter 24-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von elf Monaten, die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt. Der 28-Jährige hatte in dem früheren Prozess um die "Augsburgblume" beteuert, dass er keine illegale Graffitis mehr sprayen werde. Der Richter hatte den Angeklagten damals bereits gewarnt: Falls er wieder unerlaubt Wände besprühe, werde seine Zukunft "weder rosig noch blumig" aussehen, sagte der Richter.

© SZ.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: