Prozess:Früherer Chefarzt wegen Vergewaltigung vor Gericht

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  • Am Landgericht Bamberg muss sich ein ehemaliger Chefarzt des Klinikums in Neustadt an der Aisch wegen Vergewaltigung verantworten.
  • Die Ambulanz in Neustadt an der Aisch wird vom Klinikum Bamberg betreut.
  • Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
  • Der Mann weist die Vorwürfe zurück, er sieht sich einem Komplott ausgeliefert.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Am Landgericht Bamberg muss sich seit Mittwoch ein ehemaliger Chefarzt wegen Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe im Dezember 2016 eine Mitarbeiterin während des Dienstes "gegen deren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen" an sich vornehmen lassen. Dabei habe er deren Lage als eine ihm "unterstellte Mitarbeiterin" ausgenutzt. Die Tat soll sich in einer Außenstelle des Klinikums in Neustadt an der Aisch zugetragen haben.

Laut Anklage soll der Angeklagte die Mitarbeiterin "besonders erniedrigt" haben, weil die sexuelle Handlung "mit dem Eindringen in den Körper verbunden" gewesen sei. Der Arzt sei "mit der Zunge in den Mundraum" der Frau eingedrungen. Der Arzt ließ am ersten Verhandlungstag die Vorwürfe von seinem Anwalt bestreiten. Der 46-Jährige war Anfang des Jahres knapp vier Wochen in Untersuchungshaft. Die Bamberger Klinik hatte sich zuvor von ihm getrennt.

Laut Anklage soll der Chefarzt mit mehreren ihm unterstellten Mitarbeiterinnen seiner Station "Kontakte mit sexuellem Inhalt" gepflegt haben. Diese seien über SMS angebahnt worden. Einige Frauen der Klinik hätten "zunächst einvernehmlichen Oralverkehr" mit dem Chef in den Arbeitsräumen ausgeübt, wobei die Initiative jeweils vom Chefarzt ausgegangen sei. Zu sexuellen Handlungen an den Mitarbeiterinnen durch den Chefarzt sei es dabei nicht gekommen.

Die geschädigte Mitarbeiterin habe er unter dem Vorwand, wegen einer Abrechnung mit ihr sprechen zu wollen, in eine Küche der Außenstelle gelockt. Dort habe er sie aufgefordert, ein letztes Mal Oralverkehr mit ihm auszuüben. Die Mitarbeiterin habe dies entschieden abgelehnt, weil sie inzwischen in einer Beziehung lebte. Trotz Widerstands habe der Arzt seine Hose geöffnet. Nach kurzem, nicht aber vollendetem Oralverkehr habe die Frau erneut betont, dies nicht zu wollen. Der Arzt habe die Frau daraufhin noch geküsst.

Dass es zu einer "sexuellen Handlung" kam, räume sein Mandant ein, sagte Anwalt Dieter Widmann. Zum Oralverkehr sei es aber nicht gekommen. Tatsächlich habe der Arzt mehrere parallele Verhältnisse zu Kolleginnen gepflegt. Dass er sich nun vor Gericht verantworten müsse, sei aber wohl auf ein Komplott der früheren Mitarbeiterinnen zurückzuführen, deren Erwartungshaltungen nicht erfüllt worden seien. Er habe die Abteilung nie als klassischer Chef geleitet, sondern stets auf Augenhöhe. Der Umgang untereinander sei freizügig gewesen.

© SZ vom 09.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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