Präventionsmaßnahme:Kaminfeuer verboten

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Bauherren in Aschaffenburg dürfen keine Kachelöfen betreiben

Von Claudia Henzler, Aschaffenburg

Seit Jahresbeginn gelten deutschlandweit strengere Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen. Anlagen, die mehr als 33 Jahre alt sind, mussten ausgemustert werden. Der Stadt Aschaffenburg reicht das aber nicht aus. Sie hält den Wunsch nach einem dekorativen Scheitholz-Feuer im Wohnzimmer generell für problematisch und will dem entgegenwirken. Deshalb dürfen Bauherren in der unterfränkischen Stadt künftig keinen Kamin- oder Kachelofen aufstellen, wenn sie ein städtisches Grundstück gekauft haben. Das hat der zuständige Umwelt- und Verwaltungssenat des Stadtrats kürzlich beschlossen.

Der Beschluss hat einen konkreten Anlass: Aschaffenburg entwickelt derzeit ein neues Wohngebiet - die größte Stadterweiterung in absehbarer Zukunft. Im Stadtteil Nilkheim werden auf 27 Hektar Grund insgesamt 400 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 350 Wohnungen entstehen. Weil ein Drittel der Fläche der Stadt gehört, kann sie 80 Grundstücke vergeben. Die Parzellen sollen demnächst vermarktet werden. Dann wird das Kaminofen-Verbot Teil des Kaufvertrags sein. Pelletöfen sind dagegen nicht betroffen.

Aschaffenburg hat keine überdurchschnittliche hohe Feinstaubbelastung; das Verbot ist vor allem als Präventionsmaßnahme gedacht. Außerdem gebe es einige Bürger, die sich über Rauchwolken aus den Kaminen ihrer Nachbarn beschwerten, sagt Jürgen Herzing (SPD). Er ist Dritter Bürgermeister und leitet das Umweltreferat der Stadt Aschaffenburg. Natürlich seien die Auswirkungen des Kaminofen-Verbots überschaubar. "Es ist ein Stück weit ein symbolischer Akt." Doch es sei wichtig, dass die Stadt in ihrem eigenen Einflussbereich ein Signal setze. "Wir wollen vom Scheitholz wegkommen."

Der Verwaltungsaufwand soll dabei gering bleiben. Es sei nicht geplant, dass städtische Mitarbeiter durch die Neubausiedlung laufen, um nach Feuerschein Ausschau zu halten. Sollte es aber Beschwerden geben, werde die Stadtverwaltung kontrollieren. Dann müsste der Ofen wieder abgebaut werden.

© SZ vom 26.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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