Plan der CSU:Vermummung soll wieder strafbar werden

  • Die CSU will Vermummung wieder als Straftatbestand behandeln lassen. Bislang war sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
  • Demonstranten sollen durch die Gesetzesänderung künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden können.
  • Innenminister Jochim Herrmann begründet diese Entscheidung mit der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten.

Die CSU plant die Rückkehr zu einem strengeren Versammlungsgesetz: Ziel sei es, Vermummung wieder als Straftatbestand und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, sagt der Vorsitzende des Innenausschusses, der Freisinger CSU-Abgeordnete Florian Herrmann. Damit sollen Demonstranten künftig bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden können. Die Gesetzesänderung werde heute eingereicht, sagte Herrmann am Montag, und soll noch in diesem Jahr im Landtag abgeschlossen werden.

Als Begründung nannte Herrmann "Erkenntnisse der letzten Jahre". Immer wieder sei es in Deutschland bei Demonstrationen zu Gewalttaten vermummter Personen gekommen - vor allem von Linksextremen. Herrmann verwies auf Beispiele in Hamburg, Berlin und zuletzt bei der Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, als es zu schweren Ausschreitungen gekommen war. Vergleichbare Fälle in Bayern seien jedoch nicht bekannt. Jeder habe das Recht zu protestieren, sagte Herrmann: "Aber der freie Mensch zeigt sein Gesicht." Bayern wolle an andere Länder ein Signal senden, dass man Vermummung "nicht als lässliche Sünde, sondern als Straftat" betrachte. Die Gewalt gegen Polizisten nehme stetig zu.

Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten

In der CSU heißt es, das Thema treibe die Fraktion seit 2010 um. Damals hatte die FDP als Koalitionspartner eine Lockerung des Versammlungsgesetzes erwirkt. Die CSU habe damit nie ihren Frieden gemacht. Er merke außerdem, wie das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gestiegen sei, sagte Herrmann. Daher wolle die CSU das Thema wieder stärker in den Fokus rücken. Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten lehnt der Innenausschussvorsitzende ab. Demonstranten beklagen ihrerseits, dass Polizisten in sogenannten geschlossenen Einheiten bei Demonstrationen nur intern, nicht aber für die Öffentlichkeit identifizierbar seien. Es sei ein Irrtum, polizeiliche Staatsgewalt und Gewalttäter gleichzusetzen, sagte Herrmann.

In der SPD zeigte man sich über den Vorstoß verwundert, da die CSU das Vermummungsverbot ja erst in der vergangenen Legislaturperiode abgeschafft habe. "Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Polizei", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler. Bei einer Ordnungswidrigkeit liege es nur im eigenen Ermessen, ob die Polizei einschreite, bei einer Straftat sei sie dazu aber verpflichtet. Dies könne zu Eskalationen führen. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Schulze, bezeichnete die Pläne als "unsinnig und aller Voraussicht nach auch verfassungswidrig". Sollte die CSU ihre Mehrheit missbrauchen, um verfassungswidrige Regelungen einzuführen, sei eine Klage der Grünen nicht auszuschließen.

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