Oberlandesgericht Nürnberg:Gustl Mollath kommt noch heute frei

Gustl Mollath

Gustl Mollath während eines Freigangs Ende Juli: Das OLG Nürnberg hebt eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf

(Foto: dpa)

Nach sieben Jahren wird Gustl Mollath noch heute das Bezirkskrankenhaus Bayreuth verlassen - als freier Mann. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Sein Anwalt informierte Mollath über die Entscheidung: "Er hat sehr erfreut darauf reagiert."

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie kommt Gustl Mollath heute noch frei. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg kassierte eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Regensburg und beschloss ein Wiederaufnahmeverfahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht die sofortige Freilassung Mollaths an.

Dieser werde noch im Lauf des Nachmittags das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth verlassen, sagte sein Anwalt Gerhard Strate der Süddeutschen Zeitung. "Das ist nur eine Sache von wenigen Stunden", so der Anwalt.

Er selbst hatte kurz nach elf Uhr Mollath die Nachricht von dessen bevorstehender Freilassung überbracht. "Er hat sehr erfreut darauf reagiert", sagte Strate.

Wohin Mollath nach seiner Freilassung ziehen wird, war zunächst noch unklar. Sein ehemaliges Wohnhaus ist zwangsversteigert; wo seine persönliche Habe geblieben ist, weiß niemand. Es ist davon auszugehen, dass sich Freunde und Unterstützer um Mollath kümmern werden.

Mit seinem Beschluss hob das OLG Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli auf, die erhebliche Proteste ausgelöst hatte. Die Regensburger Richter hatten weder im Antrag Mollaths, noch in dem der Staatsanwaltschaft ausreichende Gründe für eine Wiederaufnahme des Falls anerkannt. Daraufhin hatten sowohl Mollath-Verteidiger Strate als auch die Staatsanwaltschaft das OLG als nächste Instanz angerufen.

Das OLG wiederum kippte nun die Entscheidung des Regensburger Landgerichts. Dabei stützt sich der 1. Strafsenat vor allem auf ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. In dem wurden angebliche Verletzungen attestiert, die Mollath seiner damaligen Ehefrau zugefügt haben soll. Das Attest erweckt den Eindruck, dass es von einer Ärztin unterschrieben wurde, tatsächlich aber stammt es von deren Sohn.

Der OLG-Senat wertet das Dokument als "unechte Urkunde" und damit als Wiederaufnahmegrund im Sinne der Strafprozessordnung. Danach ist eine Wiederaufnahme zwingend vorgeschrieben, wenn eine unechte Urkunde in einem Strafverfahren gegen den Angeklagten gewertet wurde.

Keineswegs wahnhaft

Gustl Mollath ist seit sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie eingesperrt. Vom Vorwurf, seine Frau misshandelt und die Autoreifen von Widersachern zerstochen zu haben, wurde er 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar freigesprochen. Gleichzeitig ordnete es jedoch seine Unterbringung in der Psychiatrie an, weil Mollath aufgrund von Wahnvorstellungen schuldunfähig sei.

Diese Wahnkrankheit wurde von Gutachtern und Juristen immer wieder Mollaths Vorwürfe illegaler Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank angeführt. Diese haben sich inzwischen als im Kern wahr und keineswegs als wahnhaft erwiesen.

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