Landtagswahl:Fernsehrichter will in den Landtag

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Alexander Hold, 55, wurde als Fernsehrichter bekannt, ist aber auch politisch aktiv. Seit 2008 sitzt er für die FW im Stadtrat von Kempten, 2017 kandidierte er als Bundespräsident. (Foto: Günther Reger)

Alexander Hold kandidiert für die Freien Wähler

Von Lisa Schnell, München

Die Freien Wähler gewinnen für ihren Landtagswahlkampf mit Alexander Hold ein bekanntes Gesicht hinzu. Nach langem Überlegen hat sich der durch seine TV-Gerichtsshow bekannte Fernsehrichter für eine Landtagskandidatur entschieden. Hold sitzt seit 2008 für die Freien Wähler im Kemptener Stadtrat und war 2017 ihr Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten. Seitdem wirbt FW-Chef Hubert Aiwanger um ihn.

Die Unterstützung nach der Bundespräsidentenkampagne und das freundliche Drängen habe Wirkung gezeigt, sagt Hold. Er wolle seinen Beitrag dazu leisten, dass die FW, derzeit in Umfragen bei sieben Prozent, weiterhin eine starke Kraft blieben. Hold machte seine Entscheidung auch davon abhängig, wie sich die FW im Landtagswahlkampf positionieren. Aiwanger wurde vergangenes Jahr von Teilen der Partei vorgeworfen, zu oft rechts abgebogen zu sein. Hold betonte damals, rechts von der CSU sei nicht der richtige Platz für die FW, zeigte sich aber zufrieden, als Aiwanger sich in seiner Parteitagsrede um Ausgewogenheit bemühte. Aiwanger begrüßte die Entscheidung "außerordentlich". Hold, der wohl im Stimmkreis Kempten antreten wird, sei ein bekanntes Gesicht, ein qualifizierter Mann, der sich im Bereich der Justiz sehr gut auskenne. In Schwaben werde er die Liste wohl anführen. Damit rutschen amtierende Landtagsabgeordnete aus Schwaben wie Leopold Herz oder Johann Häusler nach hinten. Unmut löst das aber nicht aus. Vor dem Hintergrund der immer wieder aufkommenden Diskussion um die Ämterhäufung Aiwangers, könnten sich einige Hold auch als Spitzenkandidaten vorstellen. "Das würde ich als Neuling für vermessen halten", sagt Hold. Er sei da ganz offen, sagt Aiwanger, fügt aber an: "Ich glaube, dass es darauf nicht hinauslaufen wird."

© SZ vom 26.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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