Landtag:Neues Gesetz für den Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern steht auf einer neuen rechtlichen Grundlage: Der Landtag verabschiedete am Mittwoch ein eigenes Landesgesetz. Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger betonte, es gehe um die bestmögliche Therapie, den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung und das bestmögliche Maß an Transparenz. "Jede Person hat einen gesetzlich verankerten Therapieanspruch. Das ist in dieser Klarheit neu." Man gewährleiste einen menschlichen Maßregelvollzug. Ministerin Emilia Müller, die wegen ihres Beckenbruchs nicht persönlich im Landtag war, erklärte in einer Mitteilung: "Die Rechte und Pflichten der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen stehen nun auf einem sicheren und transparenten rechtlichen Fundament." Ein Kernelement sei die Sicherung der Qualität der Einrichtungen. Dazu soll es an Ort und Stelle Maßregelvollzugsbeiräte geben. Die Fachaufsicht liegt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das Urteil der Opposition fiel gemischt aus. Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler lobte, dass es nun endlich ein solches Gesetz gebe, die Regelungen seien aber unzureichend. "Die Dunkelkammer des Rechts wird ein bisschen heller, aber sie wird nicht aufgelöst." Florian Streibl (FW) sagte, das Gesetz sei nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Auch Kerstin Celina (Grüne) kritisierte, es würden nur die allernotwendigsten Regelungen getroffen. Beispielsweise fehlten Vorschriften zu individuellen Therapieangeboten.

© SZ vom 09.07.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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