Landgericht Regensburg:Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

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Gustl Mollath (hier bei einer Buchvorstellung während eines Freigangs am Dienstag) muss in der Psychiatrie bleiben (Foto: dpa)

Kein neues Verfahren für Gustl Mollath: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge verworfen. Demnach erkennt das Gericht weder im Antrag Mollaths noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Grund für eine Wiederaufnahme. Mollaths Anwalt und die bayerische Justizministerin kündigen sofortige Beschwerde an.

Es ist ein schwerer Rückschlag für Gustl Mollath: Das Verfahren gegen den seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen, wie ein Sprecher mitteilte: "Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens." Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort Beschwerde an.

Das Landgericht erklärte auf seiner Internetseite, dass das Gesetz nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils erlaube. "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.

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Aus der Psychiatrie, in der Gustl Mollath sieben Jahre im Maßregelvollzug leben musste, dringt kaum etwas nach außen. Die Berichterstattung ist schwierig, Bildaufnahmen sind Journalisten untersagt. Die hier erstmals veröffentlichten Aufnahmen stammen von einem Mitinsassen.

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So müsse für die Behauptung, dass ein am Verfahren beteiligter Richter eine Straftat begangen habe, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, so das Gericht. Dies sei in der Causa Mollath nicht der Fall. Und selbst wenn die von Mollaths Anwalt behauptete Rechtsbeugung eines Richters nachgewiesen werden könnte, könne dieser wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden.

Zwar sei ein "deutlicher Verfahrensverstoß" erkennbar, weil Mollath nach der Unterbringung in der Psychiatrie nicht unverzüglich vernommen worden sei. Dies sei aber kein elementarer Verstoß. Auch könne man nicht davon ausgehen, dass dieser bewusst erfolgt sei. Auch die im Urteil falsch dargestellten Sachverhalte seien kein Wiederaufnahmegrund. Denn für eine bewusste Fälschung von Sachverhalten gebe es keine Anhaltspunkte.

Die von der Staatsanwaltschaft genannten Wiederaufnahmegründe lehnte das Gericht ebenfalls ab. Ein eingereichtes Attest, das die Körperverletzung Mollaths an seiner Frau belegen sollte, sei keine falsche Urkunde. Zwar sei das Gericht davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Jedoch habe es wohl den nicht gut sichtbaren Zusatz "i.V." - in Vertretung - übersehen. Auch aus neuen Zeugenaussagen ergebe sich kein Grund für die Wiederaufnahme.

Das Gericht betonte, es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben.

Dies prüfe die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth.

Mollaths Anwalt Strate reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: "Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet." Wäre die Kammer seinem Mandanten gewogen, hätte sie ihn schon lange freilassen können. Strate kündigte unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an.

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Auch Justizminister Beate Merk (CSU), die im November bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag veranlasst hatte, kündigte eine Beschwerde an. "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht", erklärte sie.

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.

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