Kindstod in Tirschenreuth:Leas Mutter muss Jahre in Haft

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Schwere Misshandlung Schutzbefohlener und weitere Straftaten: Vor dem Landgericht Weiden ist das Urteil gegen die Mutter der kleinen Lea gefallen.

Sie war abgemagert, hatte schwerste Krankheiten und ihre Mutter chattete im Internet. Im Prozess um den Tod der kleinen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth ist das Urteil gefallen: Die Mutter des Mädchens muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Weiden verurteilte die 22-jährige Birgit W. wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährlicher Körperverletzung. Damit ist das Gericht weitgehend dem Antrag der Anklage gefolgt.

Urteil in Weiden: Die Angeklagte Birgit W. hatte die Verhandlung relativ teilnahmslos verfolgt. (Foto: dapd)

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und einen Monat Haft für die Angeklagte gefordert. Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl hielt der Angeklagten vor, dass sie dem kleinen Mädchen tagelang kaum Essen und Trinken gegeben und auch nicht die Windeln gewechselt habe.

Lea war Ende März an einer schweren Lungenentzündung gestorben. Birgit W. war mit ihrer Tochter fast zweieinhalb Jahre nicht zum Kinderarzt gegangen. Durch diese Verwahrlosung sei der Tod des Kindes begünstigt worden, auch wenn der Mutter nicht mit Sicherheit die Schuld am Tod gegeben werden könne, sagte Heindl.

Die Verteidigerin der jungen Frau hatte gefordert, dass ihre Mandantin nur wegen eines minderschweren Falls zu verurteilen sei. Ihre Mandantin habe auch nicht böswillig gehandelt. Die massive Unterernährung sei auch den Großeltern oder dem Vater nicht auffallen. Die Angeklagte sagte in ihrem letzten Wort kurz und knapp, dass ihr der Tod ihres Mädchens leidtue. Die drei vorangegangenen Verhandlungstage hatte sie relativ teilnahmslos verfolgt.

Die fast drei Jahre alte Lea war jämmerlich gestorben. In der Vergangenheit hatte sie bereits eine Hirnhautentzündung, die ebenso wie die tödliche Lungenentzündung nicht behandelt wurde. Bei ihrem Tod wog das Mädchen gerade einmal 8,2 Kilogramm, normal wären nach Angaben eines Rechtsmediziners etwa 14 Kilo gewesen.

Die Mutter, die ansonsten stundenlang im Internet spielte oder in sogenannten Chats mit Bekannten kommunizierte, hatte ebenso wie bei ihrem ein Jahr älteren Sohn die Vorsorgeuntersuchungen einfach ausfallen lassen. Das Untersuchungsheft des Buben hatte die Frau auch gefälscht, damit der Bub in den Kindergarten gehen kann.

Der Staatsanwalt wertete das Verhalten der Frau als Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährliche Körperverletzung und Urkundenfälschung. Motiv für das Handeln der Mutter: "Sie fühlte sich von Lea abgelehnt", sagte Heindl. Das Mädchen habe sich mehr zum getrenntlebenden Vater hingezogen gefühlt.

Durch ihre Gleichgültigkeit gegenüber der Tochter habe sie auch versucht, den Ehemann zurückzugewinnen. Der Vater hatte sich ein halbes Jahr zuvor wegen einer anderen Frau von Birgit W. getrennt.

Vor den Plädoyers hatte ein psychiatrischer Gutachter Birgit W. für voll schuldfähig erklärt. Der Nürnberger Psychiater Thomas Lippert hatte zwar von gewissen Auffälligkeiten in dem Verhalten der Frau berichtet, eine Persönlichkeitsstörung sah er aber nicht.

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