Justiz:Anwalt auf Staatskosten weniger nachgefragt

Weniger Menschen im Freistaat beantragen juristische Beratungshilfe. 2017 stellten 59 273 Bürger einen entsprechenden Antrag, etwa 5000 weniger als noch 2016, teilte das Justizministerium mit. 2010 waren noch etwa 100 000 Anträge gestellt worden. Die Beratungshilfe unterstützt Menschen bei der Finanzierung eines Rechtsanwalts, wenn diese ihn sich ohne Hilfe nicht leisten könnten. Nach einer Vorprüfung durch den zuständigen Rechtspfleger berät das Amtsgericht Menschen direkt oder stellt einen Beratungsschein für einen Anwalt aus. Der Freistaat übernimmt dann einen Großteil der Kosten für die Beratung und eine mögliche außergerichtliche Vertretung gegenüber gegnerischen Parteien oder einer Behörde. 5,7 Millionen Euro flossen dafür im vergangenen Jahr. Das sei gut investiertes Geld, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) laut Mitteilung. "Denn so sichern wir die Teilhabe aller am Recht!"

© SZ vom 07.05.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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