Gesetzentwurf:Freistaat soll Geld zurückzahlen

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FW wollen Straßenbeiträge der vergangenen vier Jahre erstatten

Die Freien Wähler (FW) wollen in ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Grundstückseigentümern alle gezahlten Beiträge der vergangenen vier Jahre zurückerstatten. Das würde den Freistaat nach Schätzung von FW-Chef Hubert Aiwanger etwa 200 Millionen Euro kosten.

"In den letzten vier Jahren sind so viele politische Gemeinheiten passiert. Das schreit nach Wiedergutmachung", sagte Aiwanger am Dienstag. Der Freistaat habe in dieser Zeit den Druck auf Kommunen massiv erhöht, eine Satzung zu erlassen, mit der Anlieger an den Kosten zur Erneuerung ihrer Straße beteiligt werden können. Die Forderungen der FW gehen weit über die Pläne der CSU hinaus. Diese will die Beiträge ebenfalls abschaffen, bevorzugt aber einen späteren Stichtag. Diskutiert wird der 1. Januar 2018. Bescheide, die bis zu diesem Zeitpunkt verschickt wurden, müssten noch bezahlt werden, wenn die Bauvorhaben abgeschlossen sind. Laufen diese noch, erwägt die CSU eine Kompensation durch den Freistaat. Damit wären die Forderungen des Volksbegehrens der FW zur Abschaffung der Beiträge erfüllt. Ist dies der Fall, zieht Aiwanger in Betracht, es einzustellen. Auch die Vorstellungen, wie eine neue Förderung für Straßenausbauten aussehen könnte, gehen auseinander. Die FW wollen einen Fördertopf einrichten mit 150 Millionen Euro pro Jahr, der allen Kommunen zur Verfügung steht, egal, ob sie bisher Beiträge erhoben hatten oder nicht. Geld vom Freistaat solle es aber nicht für Luxussanierungen geben, sagte Aiwanger. Mit dem FW-Modell würden auch reiche Gemeinden wie die Stadt München gefördert. In der CSU wird dagegen ein Modell diskutiert, das vorsieht, nur Kommunen zu fördern, die eine Satzung hatten und diese auch angewendet haben. Es sei eine "Bankrotterklärung", dass die CSU ihren Gesetzentwurf erst nach Ostern vorstellen wolle, sagte Aiwanger. Florian Herrmann von der CSU warf den FW vor, die Bürger mit unterschiedlichen Vorschlägen zu verunsichern. Aiwanger hatte am Dienstag noch einen neuen Vorschlag. Er fordert, die Regelung für Ersterschließungsbeiträge zu ändern. Bis jetzt können diese für alle Straßen erhoben werden, deren Herstellung schon Jahrzehnte zurückliegt. Der Landtag hatte zum 1. April 2016 beschlossen, eine Obergrenze von 25 Jahren einzuführen, die allerdings erst von 2021 an gelten soll. Die FW fordern, dass die Regelung schon rückwirkend vom 1. Januar 2018 an gilt.

© SZ vom 07.03.2018 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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