Gerichtsurteil:Zwölf-Stämme-Kinder dürfen nicht zurück

  • Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück.
  • Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Beschwerde der Eltern abgewiesen.
  • 2013 hatte die Polizei etwa 40 Kinder aus zwei Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" in Obhut genommen. Die Kinder waren mit Ruten gezüchtigt worden.

Weil sie ihre Kinder wahrscheinlich auch in Zukunft körperlich züchtigen würden, bekommen zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" das Sorgerecht nicht zurück. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, wie ein Justizsprecher am Montag in Nürnberg mitteilte. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach.

Das Amtsgericht hatte den Eltern im Oktober Teile der elterlichen Sorge entzogen. Dagegen hatten die Eltern Beschwerde eingelegt. Doch auch für den Familiensenat des OLG steht fest, "dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden". Als Grund nennt das OLG, dass "die Züchtigung mit der Rute nach den Vorstellungen der Glaubensgemeinschaft unabdingbar zur Kindererziehung gehört".

Weitere Sorgerechtsverfahren

Die Polizei hatte im September 2013 etwa 40 Kinder aus den Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und in Obhut genommen. Auslöser des Einsatzes war ein Beitrag des TV-Senders RTL, der mit versteckter Kamera gefilmt hatte, wie Mütter ihre Kinder mit Ruten auf den nackten Po schlugen. Einige Kinder konnten später zu ihren Eltern zurückkehren.

Beim Amtsgericht Nördlingen laufen immer noch mehrere Sorgerechtsverfahren. Diese lange Dauer hatte das OLG München jüngst als "zumindest problematisch" bezeichnet.

© SZ vom 16.06.2015/dpa/stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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