Gerichtsentscheid:AOK soll Hausarztvertrag sofort umsetzen

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Von Dietrich Mittler, München

Nach all den Streitigkeiten über den AOK-Hausarztvertrag will Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) endlich Ergebnisse sehen. Hausarztverträge sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichern beteiligten Ärzten höhere Einnahmen. Die Patienten wiederum können unter anderem intensivere Vorsorgeuntersuchungen für sich in Anspruch nehmen - allerdings akzeptieren sie mit ihrer Unterschrift unter den Hausarztvertrag auch, dass ihre freie Arztwahl künftig eingeschränkt ist. Die AOK Bayern hatte sich bislang strikt geweigert, den bereits seit 1. April gültigen Vertrag umzusetzen. Er sei "rechtswidrig" und verursache unverantwortbar hohe Kosten. Nun hat das Landessozialgericht der Kasse in einer Eilentscheidung auferlegt, den umstrittenen Vertrag vorläufig umzusetzen. Am Donnerstag forderte Huml die Konfliktparteien - die AOK Bayern sowie den Bayerischen Hausärzteverband - dazu auf, noch offene Details "sofort und konstruktiv" zu klären. "Ein erneutes wochenlanges Hin und Her zwischen den Vertragsparteien wäre niemanden mehr vermittelbar", sagte sie.

Ein Sprecher der AOK - mit gut 4,3 Millionen Versicherten ist sie Bayerns größte Kasse - sagte auf Nachfrage: "Wir werden jetzt Gespräche mit dem Hausärzteverband aufnehmen. Auch wir haben ein Interesse daran, dass sie konstruktiv und partnerschaftlich verlaufen." Der Hausärzteverband betonte, er strebe eine "vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe" an. Verbandschef Dieter Geis begrüßte die Gerichtsentscheidung. Mit Blick auf die Kasse sagte er: "Es liegt nun an der AOK, endlich von ihrer Blockadehaltung bei der Umsetzung des Vertrages Abstand zu nehmen und die Chancen zu ergreifen, die ein Hausarztvertrag bietet."

Ob das Ringen um einzelne Konditionen nun ein Ende hat, wird sich zeigen. Die aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts fußt auf einer Beschwerde der Hausärzte gegen eine vorangegangene Verfügung des Sozialgerichts München. Dieses hatte festgestellt, die AOK Bayern sei nicht daran gebunden, den Vertrag einzuhalten. Der Entscheidung in erster Instanz widersprach das Landessozialgericht nun grundlegend. Ministerin Huml, die die Kasse wiederholt zur Vertragstreue aufgefordert hatte, sieht sich bestätigt: "Ich erwarte die Umsetzung der Gerichtsentscheidung ohne Wenn und Aber."

© SZ vom 09.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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