Flüchtlinge:Gemeinden wehren sich gegen Zwangszuweisung

Zwischen der Staatsregierung und den bayerischen Gemeinden bahnt sich ein heftiger Konflikt um eine Neuregelung der Unterbringung von Flüchtlingen an. Der Grund: Die Staatsregierung will es den Landkreisen mit einem neuen Aufnahmegesetz ermöglichen, Gemeinden Flüchtlinge zur Unterbringung zuzuweisen. "Eine solche gesetzliche Regelung ist keinesfalls erforderlich", sagt der Geschäftsführer des Gemeindetags, Franz Dirnberger. "Außerdem wäre sie verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie die Übertragung einer Staatsaufgabe auf die Kommunen ermöglichen würde."

Die Unterbringung der Flüchtlinge ist Sache der Landratsämter als der untersten Ebene der Staatsverwaltung. Sie müssen die entsprechenden Quartiere suchen und anmieten oder errichten. Dabei sind die Kreisbehörden auf die Kooperation der Kommunen angewiesen. Im vergangenen Jahr häuften sich nun die Klagen von Landratsämtern, dass etliche Kommunen ihnen die Zusammenarbeit verweigerten. Deshalb entschied die Staatsregierung, den Landratsämtern im neuen Aufnahmegesetz das Recht einzuräumen, Kommunen Flüchtlingskontingente zuzuweisen. Nun kündigten die Gemeinden ihren entschiedenen Widerstand dagegen an. Schließlich hätten sich nur extrem wenige Kommunen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen gesträubt, sagt Dirnberger. Und diese wenigen hätten dies aus guten Gründen getan, etwa weil sie tatsächlich keinen Platz für Unterkünfte hatten. Solche Einzelfälle könne man aber nicht per Gesetz regeln.

© SZ vom 24.03.2016 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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