Bundesverwaltungsgericht:S-Bahn-Pläne in Fürth sind rechtswidrig

Die Deutsche Bahn darf die Strecke durchs Knoblauchsland nach ihren derzeitigen Plänen nicht bauen. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende - zumindest vorerst.

Von Olaf Przybilla, Leipzig/Fürth

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den S-Bahn-Verschwenk im Norden von Fürth für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Damit beendete das Gericht einen über mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Streit der Stadt gegen die Deutsche Bahn. Auch der Bund Naturschutz und Landwirte aus dem Knoblauchsland hatte sich über Jahre gegen die Pläne der Bahn gewendet, die eine S-Bahnstrecke zwischen Fürth und Bamberg abseits der ICE-Trasse von Nürnberg nach Berlin bauen wollte.

Ursprünglich hatte mit dem Trassenumweg, dem sogenannten Verschwenk, auch ein Gewerbegebiet an den Nahverkehr geschlossen werden sollen. Dieses Gewerbegebiet war aber nie realisiert worden. Die Stadt Fürth reagierte mit großer Erleichterung auf das Ende des Streits. Das Gericht sei mit der Entscheidung exakt der Argumentation der Stadt gefolgt, sagte Oberbürgermeister Thomas Jung. Der SPD-Politiker sprach von einem "eindrucksvollen Sieg der Stadt".

Das Vorhaben der Bahn war Teil der Aus- und Neubaustrecke von Nürnberg nach Berlin. Bislang werden auf dem Abschnitt von Nürnberg nach Bamberg auf zwei Gleisen sowohl der Nahverkehr als auch der Fern- und Güterverkehr abgewickelt. Im Planfeststellungsbeschluss war der Bau zweier neuer Gleise festgelegt worden, die nach Osten abschwenken und dabei einen neuen Haltepunkt sowie das ursprünglich geplante Industriegebiet anbinden sollten. Die Stadt Fürth dagegen wollte, dass die neue S-Bahn-Trasse parallel zu den Bestandsgleisen gelegt wird. Ihren Argumenten gab das Gericht nun recht.

So verstoßen die Pläne schon gegen Naturschutzrecht, weil die für den Verlust von Brutrevieren des stark gefährdeten Kiebitzes angebotenen Ausgleichsflächen zum großen Teil nicht geeignet seien. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass auf der geplanten Strecke vermehrt Fledermäuse mit S-Bahnen kollidierten. Zudem bemängelte das Gericht, das ermittelte Kosten-Nutzen-Verhältnis sei nicht hinreichend abgewogen worden. Das Eisenbahn-Bundesamt habe beim bisher gültigen Beschluss die "substantiierten Einwendungen" der Stadt "mit jedenfalls vertretbaren Argumenten" zurückweisen müssen.

Leider sei die Haltung der Stadt "immer nur belächelt" und Fürth "letztlich von allen Ebenen im Stich gelassen worden", bemängelte OB Jung. Insofern mische sich in die Freude auch etwas Bitterkeit. Die Entscheidung dokumentiere die "Ignoranz der Deutschen Bahn und vieler staatlicher Stellen", die sich vernünftigen Argumenten einer Großstadt über Jahre verweigert und dadurch "unnötig Zeit und Geld verschwendet" hätten.

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