BKA lehnt Antrag ab:Keine Nachtzielgeräte bei Wildschweinjagd

Die Wildschweinjagd mit Nachtzielgeräten bleibt für bayerische Jäger verboten. Das Bundeskriminalamt (BKA) lehnte die Anträge zahlreicher Kreisjägergruppen ab, die die Geräte einsetzen wollten. Ein Sprecher des Agrarministeriums bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Augsburger Allgemeinen. Demnach prüfen mehrere Antragsteller nun, ob sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Der Agrarausschuss des Landtags hatte im Januar auf Antrag der CSU dafür gestimmt, die Installation von Nachtzielgeräten und Lampen auf Jagdgewehren zu erlauben, und zwar "in besonderen Problemregionen" und "für eine ausgewählte, besonders geschulte Personengruppe zur Bejagung von Schwarzwild". Damit sind die Gegenden gemeint, in denen sich Wildschweine besonders stark vermehrt haben und Schäden in der Landwirtschaft anrichten. Letztlich entscheiden musste das BKA. Denn nach dem Waffenrecht ist Privatleuten die Verwendung von Nachtsichtgeräten verboten. Da hilft es auch nichts, dass Innenminister Joachim Herrmann im Januar sagte, er habe mit der Initiative keine Probleme.

© SZ vom 04.09.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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