Beschluss:Familiengeld gibt es von September an

Das neue Familiengeld wird nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet. So steht es laut Sozialministerin Kerstin Schreyer in dem Gesetzentwurf zum Familiengeld, den der Ministerrat am Dienstag beschloss. Schreyer begegnete damit Bedenken der Opposition, die neue Leistung könne bei den Ärmsten nicht ankommen. Das Familiengeld ersetzt die bisherigen Leistungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld. Es wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit oder Betreuungsform gewährt. Die ersten Zahlungen soll es im September geben. Insgesamt werde die Leistung 250 000 Kindern zugutekommen. Selbst einen Antrag stellen müssen die wenigsten Eltern. Liegt ein bewilligter Antrag auf Elterngeld vor, sollen sie automatisch auch das Familiengeld bekommen. "Damit werden wir 98 Prozent erreichen", sagte Schreyer. Während der Übergangszeit, in der die alten Leistungen noch gültig sind, gelte das Meistbegünstigungsprinzip. Eltern bekommen demnach die Leistungen, die für sie am günstigsten sind. Mit dem neuen Familiengeld erhalten Eltern von ein- und zweijährigen Kindern 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Bei der Auszahlung des Familiengeldes soll die Nationalität keine Rolle spielen. Auch anerkannte Flüchtlinge seien antragsberechtigt, sagte Schreyer. Das Kabinett beschloss zudem einen Hebammenbonus von 1000 Euro pro Jahr, der im Oktober zum ersten Mal ausgezahlt werden soll. Antragsberechtigt sind freiberufliche Hebammen, die im Jahr mindestens vier Geburten betreuen.

© SZ vom 09.05.2018 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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