Arbeitsrecht:Bistümer geben sich liberaler

Die Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt werden nun doch das neue, liberalere Arbeitsrecht der katholischen Kirche übernehmen. Wegen inhaltlicher Bedenken hatten die Bistümer das zum 1. August gelockerte Recht zunächst abgelehnt - im Gegensatz zu den übrigen 24 Diözesen in Deutschland. Das neue Arbeitsrecht sieht unter anderem vor, dass eine Scheidung nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund ist für Mitarbeiter in katholischen Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Auch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist nicht mehr automatisch ein Hindernis, um einen Job in einer kirchlichen Einrichtung zu bekommen. Die drei Bistümer teilten allerdings mit, dass sie dem neuen Recht gegenüber weiter skeptisch seien und nur zustimmten, um die Einheit der katholischen Kirche in Deutschland zu sichern.

© SZ vom 14.10.2015 / GLA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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