Doppelmord von Notzing:Lebenslang für Mord an Ehepaar

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Lebenslange Haft für Christoph W.: Er hat die Eltern seiner Ex-Freundin bestialisch ermordet. (Foto: dpa)

Christoph W. hat die Eltern seiner Ex-Freundin brutal erstochen und im Garten verscharrt: Ein Jahr nach dem Doppelmord von Notzing ist der 22-jährige Angeklagte nun zur Höchststrafe verurteilt worden: Das Landgericht Landshut verhängte lebenslange Haft.

Vor knapp einem Jahr hat Christoph W. die Eltern seiner Ex-Freundin brutal ermordet. Mit zahlreichen Messerstichen sowie Schlägen mit Beil, Schürhaken und Wetzstahl - heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Am Mittwochvormittag ist der 22-Jährige nun vom Landgericht Landshut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet, weil er sie für das Ende der Beziehung verantwortlich gemacht hatte. Die Kammer stellte aber nicht die Schwere der Schuld fest. In diesem Punkt habe sich das Teilgeständnis des Angeklagten ausgezahlt, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert bei der Urteilsbegründung.

Dass er die Tat begangen hat, gestand Christoph W. bereits zu Beginn des Prozesses. Laut Anklage hatte er den 60-Jährigen und die 54-Jährige getötet, weil er sie für die Auflösung der Verlobung mit ihrer Tochter verantwortlich machte. Besonders die Mutter Cornelia R. soll der 22-Jährige unter besonders grausamen Umständen ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "Overkill": Etwa 30 Stich- und Hiebverletzungen soll der Mann der 54-Jährigen zugefügt haben. "Schmerzen und Qualen körperlicher Art, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen", heißt es in der Anklage.

Erschütternd ist auch, was sich nach dem Blutbad in dem Einfamilienhaus in Notzing abspielte. Als seine Ex-Freundin Cornelia R. am Nachmittag von der Schule heimkommt, soll sie der Angeklagte ans Bett gefesselt haben. Er erzählt ihr von der Tat, dann zeigt er ihr die Leichen im Keller. Zunächst soll Christoph W. auch ihr gedroht haben. Schließlich einigen sich die beiden jedoch, die Tat gemeinsam zu vertuschen, heißt es in der Anklage.

Zunächst versuchen sie, die Leiche des Vaters im Rohbau zu verbrennen. Als das scheitert, wollen sie den Vater an einem Weiher vergraben - doch der Boden ist zu hart. Schließlich verscharren sie die Leichen im Vorgarten. Nach erledigter Tat fahren sie gemeinsam zur Mutter des Angeklagten und legen sich dort schlafen. Am nächsten Tag kehren sie mit Putzmittel und Farbe an den Tatort zurück, um alle Spuren zu beseitigen.

Entdeckt wird die Tat erst, als ein paar Tage später der Bruder von Cornelia R. vorbeikommt. Er merkt am Verhalten seiner Schwester und am Zustand der Wohnung, dass etwas nicht stimmt, und verständigt die Polizei. Der Angeklagte flieht zunächst, stellt sich aber kurz darauf selbst. Auch Cornelia R. musste sich in einem gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten - und wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie legte Berufung ein.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte das Verbrechen als Tat im Affekt bewertet und eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Laut psychiatrischem Gutachten ist der 22-Jährige voll schuldfähig, obwohl er unter einer Persönlichkeitsstörung leidet.

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