Bußgeldbescheide in der EU:Späte Urlaubsgrüße

In Salzburg falsch geparkt, in Italien gegen die Einbahn gefahren oder in Frankreich auf der Autobahn geblitzt? Wenn der Sommerurlaub vorbei ist, flattert plötzlich Amtspost aus dem Ausland ins Haus - der Bundestag hat die "Knöllchen ohne Grenzen" gebilligt.

Autofahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass das Geld auch in Deutschland eingetrieben wird. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht.

Ein Radarmeßgeräte in der Nähe von Straßburg/Frankreich: Bußgeldbescheide, die im EU-Ausland erlassen werden, können ab Oktober auch in Deutschland exekutiert werden - ab einer Höhe von 70 Euro. Und die ist schnell erreicht. (Foto: dpa)

Die Neuregelung, die auf einen Rahmenbeschluss der EU zurückgeht, gilt für alle Bußgeldbescheide, die ab dem 1. Oktober ausgestellt werden - auch wenn der Gesetzesverstoß bereits Monate vor diesem Termin lag.

Schon im kommenden Sommerurlaub wird deshalb zu größerer Vorsicht geraten. Nach der bisherigen Rechtslage wurden Raser und Falschparker in den seltensten Fällen nach ihrer Heimkehr noch belangt.

Der Grenzwert von 70 Euro ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss lediglich 35 Euro zahlen. Die Niederlande verlangen nach ADAC-Angaben für das gleiche Vergehen 100 Euro, Schweden sogar 260 Euro.

Die Einnahmen kommen in solchen Fällen allerdings der deutschen Staatskasse zugute.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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