Aber auch dort ist klar, dass sich die Polizisten juristisch auf dünnem Eis bewegen. Denn: Eine nicht vom Richter angeordnete Blutprobe kann der beschuldigte Fahrer später vor Gericht ausschließen lassen. Wartet ein Polizist andererseits zu lange auf das Ja des Richters, lässt sich der Alkoholspiegel im Blut nicht mehr eindeutig rekonstruieren - der Beamte macht sich schlimmstenfalls der Strafvereitelung im Amt schuldig. Und ordnet er die Blutprobe selbst an, kann ihm das eine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen. Die Rechtsunsicherheit werde auf dem Rücken der Kollegen ausgetragen, klagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Anzeige
Bislang haben sich Beamte in Fällen, in denen kein Richter erreichbar war, auf die Ausnahmeregelung "Gefahr im Verzug" berufen. Sie galt beim "drohenden Verlust von Beweismitteln", sprich dem Abbau des Alkohols im Blut. In Hamburg darf "Gefahr im Verzug" jetzt aber nur noch angenommen werden, wenn der Fahrer zu fliehen versucht.
Es gibt viele Juristen, die kritisieren, dass der Richtervorbehalt zu oft ausgeschaltet werde; Persönlichkeitsrechte seien zu schützen. Doch die radikale Umsetzung des Paragraphen stellt die Polizei in ihrer täglichen Arbeit vor enorme Schwierigkeiten. Schließlich ist Alkohol am Steuer eine der Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle. Man brauche die Blutprobe als repressives Mittel, sagt Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen. Dauert aber jeder einzelne Vorgang stundenlang, könne insgesamt weniger kontrolliert werden. "Eine Einladung zum Trinken am Steuer", nennt Richter das. Und der Hamburger Landesvorsitzende der GdP, Uwe Koßel, spricht von "Arbeitszeitverschwendung" und einer "noch dünneren Personaldecke auf der Straße". Immerhin gibt es in der Hansestadt einen nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienst, in den meisten anderen Ländern nicht.
Dem Sprecher der Hamburger Polizei, Ralf Meyer, liegen noch keine konkreten Zahlen vor. Aber er spricht von einem Rückgang der Blutentnahmen und einer geringeren Kontrolldichte. Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus, CDU, hat deshalb angekündigt, auf der Innenministerkonferenz im Mai zu besprechen, "wie wir die Abläufe beschleunigen und unbürokratischer gestalten können". Es gehe um die Sicherheit auf den Straßen, da könne man sich keine Einschränkungen erlauben. Am liebsten wären dem Senator und der Polizei, dass die Beamten ebenfalls das Recht erhielten, Blutproben anzuordnen - eine Forderung, mit der Hamburg nicht alleine ist. Auch Maria Els, im bayerischen Innenministerium zuständig für den Bereich Straßenverkehr, "hegt eine fachliche Sympathie für die eindeutige Befugnis der Polizei".
Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2
- Gyrokopter Der fliegende Drehspieß 09.11.2009
- Verkehrsüberwachung Der Blitz schlägt ein 19.10.2009
- Die Polizei und ihre Unfälle Dein Freund und Rowdy 29.05.2009
- Mutmaßliche Polizeigewalt nach Derby Ein Videobeweis verschwindet 13.05.2010
- Säugling stirbt in Klinik Zu Tode geschüttelt 10.05.2010
- Verwechslung bei Filmdreh in den USA Hände hoch und Action! 06.05.2010
- Ungebetener Partygast in Riad "Besonders große Frau" 04.05.2010
(SZ vom 18.1.2010/gf)
Surfrider Beach in Malibu
Das skandalöse daran ist nicht, dass die Polizisten sich an die Gesetze halten sollen, oder dass die Richter nicht in der Lage sind, einen 24 stunden Dienst einzurichten.
Das skandalöse ist, dass unsere Politiker miliarden für Banken-Bailout, Autosubvention, Hotelsubvention,... locker machen, aber für die Grundfesten unseres Staates wie z.B. die Justiz keinen müden Euro locker machen und immer mehr Einspaarungen verlangen.
Da ist ein gezieltes, langames zu Tode Strangulieren von Demokratie und Rechtstaat, zwei Prinzipien, die einem Machthabenden schon per Definition ein Dorn im Auge sind.
der Beamte macht sich schlimmstenfalls der Strafvereitelung im Amt schuldig.
-----------
Hui - wer hat denn so was subsumiert?
Ist das wirklich zu viel verlangt eine Art Justitzdauerdienst einzuführen. Kann nicht pro Bundesland 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag ein Richter in Telefonbereitschaft ist? Und was ist mit den gerichtsverwertbaren Athemalkoholmessgeräten?
Aber wahrscheinlich haben meine Vorposter wirklich recht, und unseren Politikern ist der Rechtsstaat heutzutage einfach keinen Cent mehr wert.
Mich wundert übrigens auch der Kommentar bezüglich der "Strafvereitelung im Amt". Seit wann ist das "Strafvereitelung im Amt", wenn ein Beweismittel nicht mit rechtsstaatlichen Methoden erbracht werden darf.
Schaffen wir einfach die ordentlichen Gerichte ab, lassen die Polizisten einfach selbst entscheiden, was die für richtig halten. Der Rechtstaat wird eh überschätzt. Wozu noch solche urtümlichen Sachen wie Gewaltentrennung? Alles Blödsinn!
Naja, Union halt. Dass die nicht so viel von Demokratie halten, dürfte inzwischen klar sein.
Eigentlich wäre es viel einfacher, rechtlich einwandfrei und insgesamt vorteilhafter, einfach mehr Richter einzustellen. Aber die Union lässt ja ungern die Möglichkeit aus, den Rechtstaat abzubauen...
"Dort hat die Polizei seit November die Weisung, sich streng an den in Paragraph 81 a der Strafprozessordnung vorgeschriebenen "Richtervorbehalt" zu halten.."
Die Polizei soll sich also allen Ernstes an Gesetzte halten.
Klar, dass so eine effektive Strrraaafverfolgung unmöglich ist und öffentliche Sicherheit und Orrrdnung nicht aufrecht erhalten werden können
;)