Es gibt viele Wege, Wahlen zu gewinnen. Der legitime und gerechte ist: Man lässt das Wahlvolk abstimmen und bildet ein Parlament gemäß der Stimmanteile. Am anderen Ende des Spektrums liegt der klassische Wahlbetrug. Man fälscht Stimmzettel, lässt Urnen verschwinden, besticht Wähler oder schüchtert sie ein. Ersteres nennt sich Demokratie. Letzteres irgendetwas zwischen Autokratie und Unrechtsstaat. Dazwischen gibt es einen Graubereich, in dem zwar gewählt wird, aber die Wahlkreise zuvor hübsch passend gemacht werden. Anfällig hierfür sind Abstimmungen nach dem sogenannten Mehrheitswahlrecht, in denen einzelne Wahlbezirke je einen Abgeordneten ins Parlament entsenden. Anders als bei Verhältniswahlen kann dies zu beträchtlichem Gezerre führen, wenn, wie bei den Kongresswahlen in den USA üblich, die Wahlbezirke regelmäßig neu zugeschnitten werden. Dann ist das sogenannte, in Amerika seit mehr als 200 Jahren umstrittene Gerrymandering möglich. Der Begriff geht auf Elbridge Gerry zurück, der im Jahr 1812 als Gouverneur von Massachusetts einen Wahlkreis schuf, dessen Geometrie vage einem Salamander ähnelte. Dieser Schachzug des Gouverneurs brachte das geflügelte Wort vom Gerrymander in die Welt. Und bis heute werden in den USA Wahlbezirke mit grotesken Formen gebildet, um politische Vorteile zu erringen.
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Doch wie können Parteien aus der Grenzziehung der Wahlbezirke Kapital schlagen? Der Trick ist einfach: Man überlässt dem politischen Gegner einige Bezirke, in denen dieser mit überwältigender Mehrheit siegt, mit 70, 80 oder mehr als 90 Prozent der Stimmen. Gleichzeitig sorgt man dafür, dass die eigene Partei in möglichst vielen weiteren Bezirken mit knapper Mehrheit gewinnt. Im Extremfall kann es dann sein, dass der politische Gegner den "popular vote" gewinnt, also die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen im gesamten Wahlgebiet, aber weniger Abgeordnete ins Parlament entsenden darf. Big-Data-Methoden helfen zusätzlich, um die Trickserei mit Bezirksgrenzen zu optimieren.
Weil man dafür die Wahlbezirke zuschneiden muss, funktioniert die Sache nur, wenn Wahlkreisgrenzen veränderlich sind. Der US-Senat zum Beispiel ist vom Gerrymandering unberührt, denn Senatoren werden von den Bundesstaaten gewählt, deren Grenzen nicht variabel sind. Gleiches gilt für die Präsidentschaftswahlen. Anders sieht die Sache bei den Wahlen des Repräsentantenhauses aus. Diese zweite Kammer des US-Kongresses wird mit Abgeordneten aus districts bestückt, also Wahlbezirken innerhalb der Bundesstaaten. Deren Grenzen werden alle paar Jahre neu gezogen, aus redlichem Grund: Weil sich das Verhältnis von Stadt- und Landbevölkerung mit der Zeit ändert und sich Ballungsräume neu formieren, ist es angemessen, Wahlkreise so anzupassen, dass sie möglichst gleich viele Menschen beherbergen und keine Rassen benachteiligen. Doch nutzen beide politischen Parteien der USA diese Flexibilität auf absurde, ja schamlos unredliche Weise, um die Zahl ihrer Abgeordneten zu befördern. Exzessive Wahlkreis-Schnippelei ist ein Grund, warum die USA in einem weltweiten Demokratie-Index, den Spitzenuniversitäten wie Harvard und Cambridge ermitteln, nur auf Platz 55 von 158 Nationen landet. Es ist der niedrigste Rang unter den westlichen Demokratien.
Mathematiker wie Jonathan Mattingly von der Duke University in North Carolina befassen sich seit Jahren mit dem Thema. Zehntausende Varianten für die Grenzziehung der Wahlbezirke seines eigenen Bundesstaats hat der Forscher am Computer simuliert. Legt er das Wahlergebnis der Kongresswahl von 2012 zugrunde, kann er auf Knopfdruck der Demokratischen Partei sechs, sieben oder acht Abgeordnete zuweisen. Tatsächlich gewannen die Kandidaten der Demokraten bei der Abstimmung nur vier der 13 Stimmkreise - und das, obwohl sie im Bundesstaat insgesamt die Mehrheit der Stimmen bekamen. Einen ähnlichen Variantenreichtum zeigten Mathematiker kürzlich in der New York Times für den US-Bundesstaat Pennsylvania. Sie legten die Stimmabgabe bei der Präsidentenwahl im November 2016 zugrunde und variierten die Wahlkreisgrenzen auf teils extreme Weise. Im Ergebnis gewannen die Demokraten zwischen drei und sieben der 18 Wahlkreise des Bundesstaats.
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Die im Computermodell grotesk verzerrten Wahlbezirke sind nicht weit von der Realität entfernt. Betrachtet man die Umrisse mancher Wahlbezirke, lässt sich sofort erahnen, dass wohl kaum Sachargumente bei der Formgebung im Vordergrund standen. Demokraten und Republikaner geben sich dabei nichts. Wer auch immer an der Regierung ist, versucht die Bezirke zum eigenen Vorteil umzumodeln. Aktuell sitzen um die 20 überzählige Republikaner unter den 435 Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses, schätzen Beobachter. Dass es nur so wenige sind, liegt vor allem daran, dass manche Bundesstaaten ein unabhängiges Gremium über den Zuschnitt der Wahlbezirke entscheiden lassen. Anderswo wird die Demokratie schamlos von der jeweils aktuellen Staatsregierung mit der Schere bearbeitet.
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Das Gerrymandern ist ein Machtinstrument. Doch wann wird es nachweisbar undemokratisch oder diskriminierend? Das ist für Gerichte wie für Wissenschaftler schwer zu definieren. Mathematiker führen den Begriff der "Kompaktheit", an. Je zerfaserter ein Wahlkreis, desto weniger kompakt ist seine Geometrie. Doch gibt es in der Mathematik mehr als zwei Dutzend Methoden, die Kompaktheit zu errechnen. Viel versprechend ist das "Polsby-Popper-Maß": Es setzt die Länge der Umrandung eines Wahlkreises in Beziehung zu seiner Fläche. Verschachtelte Wahlkreise mit vielen Ausbeulungen und Verästelungen haben einen deutlich größeren Umfang als kompaktere Formen. Doch wo setzt man den Grenzwert an?
Einen alternativen Lackmustest schlägt der Politikwissenschaftler Nicholas Stephanopoulos von der Universität Chicago vor: die Gesamtzahl der "verschwendeten" Stimmen einer Wahl. Damit meint der Wissenschaftler die Summe der Stimmen, die einer Partei keine Hilfe waren: Die Stimmen für Kandidaten in verlorenen Wahlbezirken plus die überzähligen Stimmen der siegreichen Kandidaten. 2012 errangen die Demokraten in North Carolina in drei der vier gewonnenen Wahlkreise mehr als 74 Prozent der Stimmen. In den neun verlorenen Wahlkreisen unterlagen die Kandidaten der Demokratischen Partei vergleichsweise knapp, mit Stimmanteilen zwischen 36 und 46 Prozent. Erdrutschartige Siege in einigen wenigen districts, knappe Niederlagen in vielen anderen - das sind die Symptome des Gerrymandering.
Doch für alle diese Maßzahlen gilt: Wo ist der Grenzwert? Eine allgemein akzeptierte Kenngröße für ungerechte Grenzziehung ist nicht in Sicht. Zudem hat das Gezerre ums Wahlvolk bizarre Auswüchse im Detail: Dürfen Gefängnis-Insassen wählen? Und wenn ja, wo? Am Ort des Gefängnisses? In Texas gibt es einen Wahlkreis, in dem jeder achte Wähler ein Häftling ist.
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In mehreren US-Bundesstaaten und vor Landes- wie Bundesgerichten wird derzeit heftig darüber gestritten, ob der aktuelle Zuschnitt der Wahlkreise angemessen ist. Nachdem das höchste Gericht des Staates Pennsylvania vor einigen Tagen die derzeitige Wahlkreis-Einteilung verworfen hat, versucht die republikanische Parlamentsmehrheit des Bundesstaates den Fall nun vor das oberste Bundesgericht der USA, den Supreme Court, zu bringen. Da dieses formal nicht zuständig ist - Wahlkreisgrenzen sind Sache der Bundesstaaten - müssen sich die Republikaner juristischer Winkelzüge bedienen, um zu begründen, warum der Supreme Court die Sache übernehmen soll.
Mit Blick auf einen für 2020 vorgesehenen landesweiten Zensus, bei dem es auch um die Wahlkreise gehen wird, dürfte die Debatte zusätzlich an Schwung gewinnen. Womöglich können Mathematiker dann moderieren. In North Carolina, wo demnächst verhandelt wird, soll Jonathan Mattingly jedenfalls als Gutachter aussagen.