Urteil:Gericht erlaubt Rinderschlachtung per Kugelschuss auf Weide

Lesezeit: 1 min

Ein junger Wagyu Ochse steht auf einer Weide. (Foto: Guido Kirchner/dpa/Symbolbild)

Zwei Rinderzüchter wollen ihr Tier auf der Weide mit einem Kugelschuss schlachten, der Kreis lehnt das ab. Jetzt hat ein Gericht entschieden. Es geht auch darum, was für die Tiere schonender ist.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Koblenz (dpa/lrs) - Wie sollen die letzten Minuten im Leben eines Rindes aussehen? Darüber hat nun das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Urteil: Zwei Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis dürfen ein ganzjährig im Freien gehaltenes Rind per Kugelschuss auf der Weide schlachten. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der Kugelschuss sei zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig, hieß es.

Dem Gerichtsprozess ging ein Streit zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis und den Tierhaltern voraus. Sie züchten im Nebenerwerb im Freien gehaltene Wagyu-Rinder. Nachdem sie bereits 2021 mit entsprechender Genehmigung des Kreises zwei Tiere per Kugelschuss auf der Weide geschlachtet hatten, beantragten sie im Juli 2022 erneut eine solche Genehmigung.

Beim Kugelschussverfahren wird das Rind auf der Weide mit einem Schuss getötet. Beim oft angewandten Bolzenschussverfahren werden die Tiere stattdessen fixiert. Der Kreis lehnte diesmal jedoch ab. Zur Begründung hieß es laut Mitteilung, das Kugelschussverfahren sei nur in Ausnahmen zulässig - nämlich nur, wenn beim Bolzenschuss eine „erhebliche Gefährdung für Menschen und/oder Tier“ bestehe.

Das Gericht sah das anders: Das Kugelschussverfahren sei bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern als Regelverfahren anzusehen, hieß es. „Der Kugelschuss entspreche bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss.“ Beim Bolzenschuss sei hingegen eine Fixierung des Rindes erforderlich und es bestehe die Gefahr einer Fehlbetäubung.

Die rheinland-pfälzische Abgeordnete der Freien Wähler, Lisa-Marie Jeckel sagte, das Urteil sei ein „richtiges und wichtiges Zeichen für Rinderzüchter in Rheinland-Pfalz“. „Damit sollte nun geklärt sein, dass die Tötung per Gewehrschuss auf der Weide für alle Rinderzüchter in Rheinland-Pfalz erlaubt sein muss, wenn diese alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.“

Auf ihrer Homepage schrieben die Züchter, das Bolzenschussverfahren entspreche nicht ihrem ethischen Anspruch. „Das Einfangen und Verladen, der Transport, sowie die Entladung im Schlachtbetrieb führt, insbesondere bei in Freilandhaltung lebenden Rindern, zu nachweisbar großem psychischen und physischen Stress“, hieß es dort. Das widerspreche dem Tierschutz und habe einen „erheblichen Einfluss“ auf die Fleischqualität. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:230804-99-701576/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: