Geschichte:Kundgebung Rechtsextremer vor Dresdner Frauenkirche bleibt verboten

Bautzen (dpa) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot bestätigt: Rechtsextreme dürfen zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens an diesem Donnerstag nicht vor der Frauenkirche aufmarschieren. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf die Baustellen auf dem Dresdner Neumarkt, die bei Massenkundgebungen als Gefahrenquellen gelten. Dresden gedenkt am 13. Februar regelmäßig der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Das Gedenken wird stets durch Aufzüge von Neonazis überschattet.

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Bautzen (dpa) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot bestätigt: Rechtsextreme dürfen zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens an diesem Donnerstag nicht vor der Frauenkirche aufmarschieren. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf die Baustellen auf dem Dresdner Neumarkt, die bei Massenkundgebungen als Gefahrenquellen gelten. Dresden gedenkt am 13. Februar regelmäßig der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Das Gedenken wird stets durch Aufzüge von Neonazis überschattet.

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