Ehec-Epidemie:Gefährlich lange Leitung im Kampf gegen die Keime

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Die Ehec-Epidemie demonstriert, wie gefährliche Keime über verunreinigte Lebensmittel oder infizierte Reisende an vielen Orten gleichzeitig lokale Ausbrüche auslösen können. Um das ganze Ausmaß zu erfassen, müssten alle Informationen schnell zusammenlaufen. Doch ausgerechnet das Infektionsschutzgesetz bremst die Kommunikation zwischen Ämtern und Behörden.

Markus C. Schulte von Drach

Angesichts der Kritik am Umgang der Behörden mit der aktuellen Ehec-Epidemie mit inzwischen 39 Toten hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) angekündigt, das Krisenmanagement für solche Fälle zu verbessern. Wie er in der Rheinischen Post erklärte, müsse man das Meldeverfahren an die modernen Kommunikationsmöglichkeiten anpassen, "damit die Informationen darüber, wie sich die Zahlen der Erkrankten entwickeln, schneller verfügbar sind".

Im Robert-Koch-Institut in Berlin laufen die Informationen über Ehec-Erkrankungen und andere Fälle meldepflichtiger Krankheiten in Deutschland ein. Es dauert normalerweise zwei bis drei Wochen, bis die Daten von Ärzten und Labors dort ankommen. Es geht aber auch schneller. (Foto: dpa)

In einigen Fällen, so habe der Minister kritisiert, seien Meldungen zu Ehec-Fällen sogar per Post verschickt worden, erklärte Ina Klaus, Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, sueddeutsche.de. Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte kritisiert, dass es viel zu lange dauere, wenn die Meldungen auf dem Postweg geschickt würden.

Der Weg, den Informationen über den Ausbruch meldepflichtiger Krankheiten von den Patienten bis ins Robert-Koch-Institut (RKI) nehmen müssen, ist im Infektionsschutzgesetz strikt geregelt. Und wie die gegenwärtige Ehec-Epidemie zeigt, wird dort tatsächlich kein großer Wert auf eine schnelle Weitergabe der Daten gelegt. Es liegt deshalb tatsächlich der Verdacht nahe, dass die Gesundheitsbehörden zumindest zu Beginn der gegenwärtigen Krankheitswelle Probleme hatten, schnell und angemessen gegen die Ausbreitung der gefährlichen Erreger vorzugehen.

Derzeit müssen Ärzte oder Labormitarbeiter dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden mitteilen, wenn Erkrankungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit Ehec-Bakterien vorliegen, oder der Krankheitserreger nachgewiesen wurde. Diese Information wird möglicherweise manchmal mit der Post geschickt. Das Gesundheitsamt überprüft die Fälle und sammelt sie in einer elektronischen Datenbank.

Doch dem Gesetz zufolge müssen die Daten nur wöchentlich, spätestens am dritten Arbeitstag der folgenden Woche an die zuständige Landesbehörde - etwa das Gesundheitsministerium - übermittelt werden. Und dort hat man eine weitere Woche Zeit, die Daten - ebenfalls auf elektronischem Wege - an das Robert-Koch-Institut weiterzugeben.

Zwei bis drei Wochen, so heißt es dort, kann es deshalb dauern, bis die Daten dort genutzt werden können. Wenn man also wartet, bis die Experten des RKI selbst eine Epidemie als solche erkennen, kann relativ viel Zeit vergehen - auch wenn die Daten in der Regel nicht per Post geschickt werden.

Aber auch den Fachleuten in den Ländern fallen Häufungen von Infektionskrankheiten natürlich auf. So war der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 18. Mai bewusst geworden, dass es in der Stadt mit vier Fällen von Ehec-Infektionen eine Häufung gab. Einen Tag später war die Zahl auf zehn gestiegen. Jetzt wurde deutlich, "dass es ein Ausbruchsgeschehen ist, keine Einzelfälle", erklärte Rico Schmidt von der Hamburger Behörde sueddeutsche.de. Noch am selben Tag wurde das Robert-Koch-Institut um Hilfe gebeten. Die Hamburger reagierten also relativ schnell auf die Lage in ihrer Stadt.

Bundesweit aber waren dem RKI zufolge die Meldungen von Ehec-Infektionen schon bis zum 12. Mai auf bis zu 18 Fällen täglich gestiegen, und auch die Zahl der Patienten mit lebensgefährlichem Verlauf, dem HUS, wuchs dramatisch. Doch das Ausmaß wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkannt. Möglicherweise wäre das anders gewesen, wenn die Informationen schneller zentral erfasst worden wären.

Dann hätte womöglich auch die Öffentlichkeit früher gewarnt und spätere Infektionen vermieden werden können.

Logistisch wäre die schnellere Weitergabe der Daten offensichtlich zu bewältigen. So bat das RKI am 23. Mai endlich die zuständigen Behörden, sich nicht an den gesetzlich vorgegebenen Fristen zu orientieren, sondern alle Ehec- und HUS-Fälle täglich zu übermitteln.

So ganz klappt das noch immer nicht. Zwar könne man davon ausgehen, dass "bei besonderen Ereignissen die erste Kontaktaufnahme in der Regel auch telefonisch erfolgt, heißt es beim Bundesinstitut. Doch "momentan liegt die Zeitdauer zwischen Eingang der Meldung im Gesundheitsamt bis zum Eingang im RKI meist zwischen ein bis vier Tagen".

Keime kennen keine Grenzen

Wenn die Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni über ein besseres Krisenmanagement diskutiert, dann sollte eine Lektion der Ehec-Epidemie berücksichtig werden: Manche Krankheitserreger können sich heute erheblich schneller und weiter ausbreiten als früher. Unsere Mobilität hat deutlich zugenommen, und auch Lebensmittel aus einer Quelle werden heute häufig an vielen weit voneinander entfernten Orten verarbeitet, verkauft und konsumiert.

Da Menschen und Lebensmittel Träger von gefährlichen Keimen sein können, ist es möglich, dass innerhalb kurzer Zeit und weit verstreut viele Krankheitsfälle auftreten. Die Experten müssen deshalb versuchen, einzelne Infektionen oder lokale Ausbrüche über Grenzen hinweg schneller miteinander in Verbindung zu bringen.

Das geht einfacher, wenn die Fälle zeitgleich an die örtlichen Behörden und an eine zentrale Institution - das Robert-Koch-Institut - übermittelt werden. Denn dort landen die Daten über meldepflichtige Krankheiten schließlich sowieso - wenn auch heute zwei bis drei Wochen verzögert.

Und wenn die Fachleute des Instituts eine Gefahr wahrnehmen, sollte es möglich sein, dass sie die Initiative ergreifen, und nicht erst auf das "Ersuchen einer obersten Landesgesundheitsbehörde" warten müssen, um "die zuständigen Stellen" zu beraten, wie es derzeit geregelt ist.

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