Artenschutz:Erfolg im Kampf gegen die Biopiraten

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Die Entwicklungsländer ringen den reichen Staaten bei der UN-Konferenz zum Artenschutz Zugeständnisse ab.

Judith Raupp und Jeanne Rubner

Mehr Schutz für bedrohte Arten und gerechtere Anteile an den ökologischen Reichtümern der Erde: Darauf hat sich die Weltgemeinschaft am Freitagabend geeinigt. Doch bis zum Schluss der UN-Konferenz über den Artenschutz im japanischen Nagoya, die nun nach zwei Wochen zu Ende ging, hatten die Fachleute über Details verhandelt. Zum guten Schluss verkündete Japans Umweltminister Ryu Matsumoto die Übereinkunft und sprach von einem erfolgreichen Treffen.

Bedrohte Tierarten wie dieses Spitzmaulnashorn sollen besser geschützt werden. (Foto: DPA/DPAWEB)

Zwei große Themen beschäftigten die Zusammenkunft der Vereinten Nationen in Nagoya: Erstens soll ein "Strategischer Plan" festlegen, was die Staaten bis 2020 zum Schutz der Artenvielfalt unternehmen können. Denn das Ziel im bisher gültigen Vertrag zum Artenschutz, der "Convention on Biological Diversity" (CBD) - bis 2010 den Artenschwund maßgeblich zu bremsen -, ist grandios verfehlt worden. Die Artenvielfalt nimmt weiterhin rapide ab.

In diesem Jahrzehnt will man dennoch versuchen, den Artenschwund nicht nur zu bremsen, sondern zu stoppen - so heißt es zumindest im Strategischen Plan. "Das ist ein sehr, sehr ambitioniertes Ziel", sagt Carsten Neßhöver vom Umweltforschungszentrum Leipzig. Erreicht werden soll es mit zwanzig konkreten Unterzielen. Dazu gehört, die nachhaltige Landwirtschaft zu fördern und Wälder aufzuforsten. Auch sollen Naturschutzgebiete von 13 auf 17 Prozent der weltweiten Landfläche und von sechs auf 10 Prozent der Meere wachsen. Außerdem soll mehr Geld für den Artenschutz fließen. Wie viel, darüber muss noch verhandelt werden.

Zudem klagen die Entwicklungsländer seit langem, dass Unternehmen aus reichen Staaten genetische Ressourcen aus Tieren und Pflanzen armer Länder etwa für Medizin, Kosmetika oder Nahrungsmittel nutzen, ohne um Erlaubnis zu fragen oder für diese Ressourcen angemessen zu bezahlen.

Aufgrund ihrer schlechten Erfahrung mit den Industriestaaten drängten die Vertreter aus Asien, Lateinamerika und Afrika in Nagoya mit Vehemenz auf ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen gegen Bio-Piraterie. Dieses Abkommen namens "Access and Benefit Sharing" (ABS-Protokoll) und damit die ganze Konferenz wären beinahe daran gescheitert, dass sich die Staaten nicht einigen konnten, ob nur die Gene oder auch die daraus entwickelten Wirkstoffe geschützt werden sollen. Wären nur die Gene einbezogen worden, hätte das bedeutet, dass 90 Prozent der Fälle, die Entwicklungsländer als Bio-Piraterie ansehen, hinfällig gewesen wären. Erst auf massiven Druck erklärten sich die Industrieländer bereit, auch Wirkstoffe unter Schutz zu stellen. "Was nun verabschiedet wurde, ist aus Sicht der Entwicklungsländer kein Anlass zur Euphorie, aber eine gute Basis, um weiter zu verhandeln", sagt Michael Frein, Umweltexperte beim Evangelischen Entwicklungsdienst. Zudem soll das Abkommen gegen Bio-Piraterie in vier Jahren nochmals überdacht werden.

Geeinigt haben sich die Staaten auch über den Umgang mit Krankheitserregern. Die Industrieländer sollen bei drohenden Epidemien schnellen Zugriff auf die Erreger bekommen, müssen aber die Entwicklungsländer angemessen dafür bezahlen. So soll verhindert werden, dass westliche Unternehmen teure Impfstoffe herstellen, die sich die armen Staaten nicht leisten können. Dies war etwa bei der Vogelgrippe der Fall.

Rückwirkend müssen die Industrieländer nicht für Bio-Piraterie bezahlen. Aber wenn sie neue Wirkstoffe aus den Ressourcen herstellen, die sie sich schon gesichert haben, müssen sie die Herkunftsländer am Gewinn beteiligen. Das kann auch in der Form geschehen, dass Produktionsfirmen in armen Staaten aufgebaut werden, und somit Wissen vermittelt wird. Die Industriestaaten müssen außerdem eine Institution benennen, die prüfen soll, woher die biologischen Ressourcen stammen und ob das Unternehmen mit der lokalen Bevölkerung Verträge über die Gewinnbeteiligung geschlossen hat. Diese Passage über die Kontrolle ist nach Ansicht von Beobachtern jedoch schwammig formuliert und bietet große Schlupflöcher für die Unternehmen.

Geinigt hat man sich auch darauf, dass Klima- und Artenschutz sich nicht behindern sollen. Dass dies der Fall sein kann, zeigt das Beispiel des Waldes: Wenn Staaten Tropenwälder abholzen, forsten sie diese häufig mit Plantagen auf, was als Klimaschutzmaßnahme zählt. Der Artenschutz bleibt dabei auf der Strecke, da eine Monokultur nie so reich an Tieren und Pflanzen ist wie ein Urwald.

© SZ vom 30.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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