Digital Service Act:Zalando klagt gegen strenge EU-Regulierung

Der Online-Modehändler Zalando klagt gegen die EU-Einstufung. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Als erstes deutsches Unternehmen wehrt sich Zalando gegen die Einstufung als sehr große Internet-Plattform. Von Unternehmen gehe kein "systemisches Risiko" aus

Der Online-Modehändler Zalando klagt gegen die EU-Einstufung als "sehr große Online-Plattform" und damit verbundene strengere Regeln für das Unternehmen. Man unterstütze das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen illegale Inhalte, teilte der Co-Vorstandsvorsitzende des Berliner Dax-Konzerns, Robert Gentz, am Dienstag mit. "Die Europäische Kommission hat jedoch unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und unser hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht anerkannt." Zalando habe daher beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung eingereicht.

Der Digital Services Act soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Betroffen davon sind Online-Marktplätze wie der von Amazon, soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Dabei müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.

In Bezug auf Zalando habe die EU-Kommission aber das hybride Geschäftsmodell ignoriert: Zalando verkaufe auch eigene Artikel, sagte Gentz. Der DSA gelte aber nicht für Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht hätten mitgezählt werden dürfen. Zudem sähen die Kundinnen und Kunden auf der Website nur Inhalte, die von Zalando produziert oder geprüft würden. Daher gehöre Zalando nicht in die Kategorie der "sehr großen Online-Plattformen". Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.

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