Berlin:Besitzer lässt Wohnhaus leer: Bezirk prüft Treuhänder-Weg

Berlin (dpa/bb) - In der angespannten Wohnungsmarktlage in Berlin prüft ein Bezirk den Einsatz eines Treuhänders für ein leerstehendes Wohnhaus. Ein solcher Weg sei möglich, wenn alle milderen Mittel nicht dazu führten, dass ein Eigentümer seine Wohnungen wieder zu Wohnzwecken herstellt, teilte der Bezirksstadtrat für Ordnung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, Michael Karnetzki, am Dienstag mit. Zuvor hatte der rbb berichtet. Ziel ist es nach Angaben des Bezirks, das Haus wieder zu Wohnzwecken herzurichten und zu vermieten.

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Berlin (dpa/bb) - In der angespannten Wohnungsmarktlage in Berlin prüft ein Bezirk den Einsatz eines Treuhänders für ein leerstehendes Wohnhaus. Ein solcher Weg sei möglich, wenn alle milderen Mittel nicht dazu führten, dass ein Eigentümer seine Wohnungen wieder zu Wohnzwecken herstellt, teilte der Bezirksstadtrat für Ordnung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, Michael Karnetzki, am Dienstag mit. Zuvor hatte der rbb berichtet. Ziel ist es nach Angaben des Bezirks, das Haus wieder zu Wohnzwecken herzurichten und zu vermieten.

Der Weg über einen Treuhänder ist im Zweckentfremdungsverbot-Gesetz von 2014 in Berlin festgelegt. Damit soll Wohnraum vor Leerstand, Abriss und Umwandlung in Gewerberaum oder in eine Ferienwohnung geschützt werden. Im Frühjahr 2018 kam nach Angaben der Senatsverwaltung für Wohnen der Passus mit dem Treuhänder hinzu.

Nach Auskunft des Bezirksamts müssen zunächst durch ein Gutachten der Aufwand und die Kosten der Wiederherstellung ermittelt werden. Dem Eigentümer müssen die Beauftragung des Gutachtens und der Einsatz eines Treuhänders angedroht und dann das Ganze festgesetzt werden. Es sei noch ein langer Weg, das Verfahren müsse gründlich geprüft werden. Der Treuhänder-Weg sei deutschlandweit erst einmal in Hamburg angewandt worden, teilte das Bezirksamt mit.

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