Wirecard:Ex-Chef Markus Braun bleibt in U-Haft

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Bleibt in Untersuchungshaft: Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Bereits seit anderthalb Jahren ist der frühere Wirecard-Vorstandschef hinter Gittern - und bleibt dort. Das hat das Oberlandesgericht München angeordnet. Darin dürfte sich bis zu einer Anklage und einem Prozess nichts ändern.

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun kommt auch nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft nicht auf freien Fuß. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München ordnete die Fortdauer der U-Haft an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft München wirft Braun und anderen Wirecard-Führungskräften vor, wie eine kriminelle Bande agiert und Banken sowie Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt zu haben.

Brauns Strafverteidiger Alfred Dierlamm hatte alles daran gesetzt, seinen Mandanten aus dem Gefängnis in Augsburg-Gablingen zu holen, wo er einsitzt. Dierlamm erhob beim OLG München schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I. Die Ermittlungsbehörde habe zahlreiche Vorgänge, die Braun entlasteten, nicht oder nicht richtig untersucht. Die Staatsanwaltschaft wiederum bezeichnete das als falsch und teilte ihrerseits kräftig gegen Dierlamm aus.

Braun muss nunmehr damit rechnen, bis zu einer Anklage und einem Prozess in U-Haft zu bleiben. Die Staatsanwaltschaft arbeitet an einer Anklage gegen Braun und weitere Ex-Manager von Wirecard. Im nächsten Jahr könnte es dann zu einem Prozess kommen. Die Vorwürfe reichen von Bilanzfälschung und Manipulation des Börsenkurses bis hin zu bandenmäßig begangenem Betrug und Veruntreuung von Konzernvermögen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro. Im Falle einer Verurteilung müsste Braun mit einer langen Haftstrafe rechnen, die U-Haft würde dann angerechnet werden.

Braun selbst weist alle Vorwürfe zurück. Bei langen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft hat der Ex-Konzernchef vor einem Jahr ausgesagt, er sei hintergangenen worden. Das zielt auf den untergetauchten Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der seit der Pleite von Wirecard Mitte 2020 auf der Flucht ist und in Russland vermutet wird. Ob Marsalek sich wirklich dort aufhält, wissen die Ermittlungsbehörden allerdings nicht. Dass Marsalek fliehen konnte, trägt nach Ansicht von Verfahrensbeteiligten dazu bei, dass Braun in U-Haft bleiben muss. Ermittlungsbehörden und Justiz wollten keine weitere Flucht riskieren, heißt es. Brauns Verteidiger Dierlamm wiederum hat wiederholt versichert, sein Mandant werde sich im Falle einer Freilassung dem Verfahren stellen.

Haftprüfungen finden im Turnus von drei Monaten statt. In Haftsachen sind Staatsanwaltschaften angehalten, ihre Ermittlungen zügig durchzuführen und nach Möglichkeit auch abzuschließen, damit die Beschuldigten nicht unnötig lang ohne Urteil im Gefängnis sitzen. Doch kommt es in komplexen Strafverfahren immer wieder vor, dass die Untersuchungshaft sehr lange dauert. Im Fall Wirecard wertet die Staatsanwaltschaft München I Unmengen an Material aus. Mehrere hundert Zeugen wurden bereits vernommen. Hinzu kommen mehrere Dutzend Rechtshilfeersuchen in zahlreiche Länder, in denen Wirecard tätig war.

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