Welthandel:Ceta kann so bleiben

Lesezeit: 1 min

Der Europäische Gerichtshof erklärte das Schiedsverfahren im Handelsabkommen jetzt für rechtens. Der Wirtschaftspakt zwischen der Europäischen Union und Kanada kann damit wie geplant umgesetzt werden - aber Kritik gibt es immer noch.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält das umstrittene Streitschlichtungsverfahren im Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (Ceta) für rechtens. Der im Abkommen enthaltene Mechanismus sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg (Gutachten 1/17). Der Handelspakt kann damit wie geplant umgesetzt werden. "Wir müssen keine Änderungen am Vertragstext vornehmen", sagte ein Sprecher der EU-Kommission. Das in Ceta verankerte Schiedsverfahren könne damit auch in den Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam angewandt werden, erklärte die Behörde.

Belgien hatte Zweifel an dem Vorhaben, ein neues multilaterales Handelsgericht zu schaffen, das über Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten entscheiden soll. Die Regierung in Brüssel wandte sich deshalb an das höchste europäische Gericht. Bereits im Januar hatte ein Generalanwalt des EuGH die Regelung als legal eingestuft. Nach der nun gefassten Entscheidung dürfte auch die belgische Region Wallonie ihren Widerstand gegen Ceta aufgeben. Im föderal organisierten Belgien müssen alle Regionalparlamente das Abkommen ratifizieren. Die französischsprachige Region hatte sich in den Verhandlungen mit Kanada bis zuletzt gegen den Vertrag ausgesprochen und Ceta fast verhindert. Erst als die belgische Regierung Zugeständnisse anbot, darunter auch den Gang zum EuGH, stimmten die Wallonen zu. Belgiens Außenminister Didier Reynders begrüßte nun die EuGH-Entscheidung und die damit verbundene Rechtssicherheit.

Die Richter erklärten, dass die Schaffung von Gerichten zur Streitbeilegung im Rahmen internationaler Abkommen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Da diese außerhalb des Rechtssystems der EU stünden, könnten sie jedoch nicht dafür zuständig sein, europäisches Recht auszulegen, sondern lediglich die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Vorschriften. Ceta enthalte zudem Regelungen, wonach das Schiedsgericht nicht das Recht habe, demokratisch getroffene Entscheidungen in der EU oder in Kanada infrage zu stellen. Dies gelte insbesondere beim Verbraucherschutz. Außerdem sei der Zugang zu diesem Gericht nicht nur für finanzstarke Investoren gesichert, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen, erklärten die Richter.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Entscheidung. "Die EU hat die dringende Aufgabe, modernen Investitionsschutz auch mit anderen Drittstaaten durchzusetzen", sagte Geschäftsführungsmitglied Stefan Mair. Der Handelsexperte der Umweltschutzorganisation Greenpeace, Jürgen Knirsch, kritisierte hingegen das EuGH-Gutachten: "Damit können Unternehmen künftig nationale und EU-Gerichte umgehen."

© SZ vom 02.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: