VW: Gefängnisstrafe für Volkert:Volle Härte

Das salomonische BGH-Urteil gegen den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert hat einen Ur-Fehler nicht heilen können: Das Gericht der Vorinstanz sprach unterschiedlich Recht.

Hans Leyendecker

Salomon war ein König, der bis heute sprichwörtlich ist für sein weises Urteil. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat soeben im VW-Korruptions-Skandal versucht, so ein salomonisches Urteil zu fällen. Der Senat verwarf die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung im Fall des früheren Gesamtbetriebsrats-Vorsitzenden Klaus Volkert.

Wäre der Senat dem Antrag der Strafverfolger gefolgt, hätte der einst so mächtige Arbeiterführer eine noch höhere Strafe bekommen als die zwei Jahre und neun Monate, die das Landgericht Braunschweig verhängt hatte.

Nötiger Handlungsspielraum

Wäre der Senat der Verteidigung gefolgt, hätte er das Urteil mit allen Feststellungen aufheben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverweisen müssen. Das wäre unverhältnismäßig gewesen.

Der Senat ließ im Nachhinein dem Braunschweiger Tatrichter den nötigen Handlungsspielraum. Aber auch das salomonische Urteil des Bundesgerichtshofs hat den Ur-Fehler nicht heilen können, dass in Braunschweig unterschiedlich Recht gesprochen wurde.

Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz war nach einem zwischen den Beteiligten abgesprochenen Gerichtsverfahren ohne ernsthafte Beweisaufnahme nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dabei hatte auch er von dem System profitiert. Im Fall Volkert ist nicht gedealt worden; ihn trifft die Strafe in voller Härte. Er ist nun der Einzige, der noch ins Gefängnis muss.

Immerhin hat das Bundesgericht dem Ex-Betriebsratschef Volkert ein Stück Ehre zurückgegeben. Die Richter befanden, er habe "pflichtgemäß" gearbeitet; er hat sich strafbar gemacht, war aber - immerhin - nicht käuflich.

© SZ vom 18.9.2009/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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