Ich muss mir keine Sorgen machen - ich bin ja versichert: Viele Verbraucher denken so, oft auch zurecht. Doch in vielen Versicherungspolicen gibt es Hintertürchen, die Zahlungen ausschließen. Im Zweifel muss dann der Kunde für den Schaden aufkommen. Es kann also nicht schaden, diese acht populären Versicherungsirrtümer zu kennen:
1. Bei Gewitter entschädigt die Hausratsversicherung
Läuft nach einem Sommergewitter Wasser ins Haus und beschädigt die Möbel, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, richtig? Die Antwort lautet: Manchmal. Denn Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese können Kunden beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudepolice dazu buchen. In Hochwassergebieten ist der Schutz aber sehr teuer - oder überhaupt nicht zu bekommen.
2. Es ist immer der gesamte Schaden versichert
Auch wenn die Hausratversicherung zuständig ist, zahlt sie nicht unbedingt den kompletten Schaden. Kann der Anbieter dem Versicherten eine Mitschuld nachweisen, darf er die Leistungen kürzen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Einbrecher über eine gekippte Terrassentür eingestiegen ist. Oder wenn eine unbeaufsichtigte Kerze einen Brand verursacht hat. Wer sicher gehen will, kann einen Vertrag mit " Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit" wählen.
3. Fahrraddiebstahl und Vandalismus
In der Hausratpolice sind Fahrräder mitversichert - allerdings nur, falls sie aus einem abgeschlossenen Raum geklaut werden. Soll das Rad auch im Hof und auf der Straße geschützt sein, braucht die Hausratversicherung eine Zusatzklausel. Aber Achtung: Meist gibt es eine Erstattungsgrenze, beispielsweise 5 Prozent der Versicherungssumme. Oft sind alle Fahrräder einer Familie zusammen deutlich mehr wert.
Was bei Rädern ebenfalls zu beachten ist: Über die Hausrat sind nur gestohlene Räder versichert, nicht beschädigte. Für Vandalismus und Beschädigungen nach einem Unfall zahlen spezielle Vollkasko-Policen. Sie lohnen sich aber nur für teure Fahrräder und E-Bikes.
Versicherungen:Was zu tun ist, wenn die Versicherung nicht zahlt
Ob ein Anbieter wirklich gut ist, stellt sich erst heraus, wenn er zahlen soll. Oft stellt er sich quer - doch Verbraucher können sich wehren.
4. Die Haftpflicht zahlt den Neupreis
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn man fremdes Eigentum kaputt macht. Allerdings ersetzt sie nur den Zeitwert einer Sache. Das kann ärgerlich werden, denn gerade bei technischen Geräten ist der Wertverfall immens. So reicht das Geld von der Versicherung häufig nicht für einen neuen Laptop oder Fernseher.
5. Kinder sind mitversichert
Kein Geld von der Haftpflicht gibt es, falls der Verursacher des Schadens laut Gesetz nicht für sein Handeln verantwortlich ist. Das gilt zum Beispiel für Kinder unter 7 Jahren. Wer sie trotzdem versichern will, muss darauf achten, dass "deliktunfähige Personen" mitversichert sind.
6. Die Kasko versichert jeden Crash
Wer ein Stoppschild übersieht oder während der Fahrt das Handy in der Hand hält, kann nach einem Unfall Probleme haben, Geld von der Kaskoversicherung zu bekommen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte einen Anbieter wählen, der darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Oft kostet der Zusatzschutz nicht mal einen Aufschlag.
7. Alle Unfälle mit Tieren sind abgedeckt
Schutz bei einem Zusammenstoß mit Haarwild ist in der Kaskoversicherung Standard. Doch was, wenn plötzlich eine Kuh auf der Straße steht? Hier hilft eine Klausel zu "erweiterten Wildschäden". Meist ist dieses Extra sogar kostenlos.
8. Die Krankenkasse zahlt im Ausland
Bei aller Vorfreude auf den Sommerurlaub sollten Verbraucher eine Reisekrankenversicherung nicht vergessen. Die gesetzliche Kasse zahlt nämlich bloß einen Teil der Behandlungskosten - und das auch nur in einigen Ländern. Auf den Kosten für einen medizinischen Rücktransport - potenziell Zehntausende Euro - bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung komplett sitzen.