Verkehr:Schlau im Stau: Sitzenbleiben lohnt sich

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München (dpa/tmn) - Fast jeder hat das wohl schon einmal erlebt: Kaum auf die Autobahn aufgefahren, unterbricht ein langer Stau die Fahrt. Doch Abschalten und sich zurücklehnen sollte man jetzt nicht: Auch im Stau gelten wichtige Verhaltensregeln.

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München (dpa/tmn) - Fast jeder hat das wohl schon einmal erlebt: Kaum auf die Autobahn aufgefahren, unterbricht ein langer Stau die Fahrt. Doch Abschalten und sich zurücklehnen sollte man jetzt nicht: Auch im Stau gelten wichtige Verhaltensregeln.

„Zunächst einmal gilt es, langsam an das Stauende heranzufahren ohne abrupt bremsen zu müssen und die Warnblinker einzuschalten“. Das rät Detlev Lipphard vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Dadurch würden nachfolgende Autofahrer gewarnt, und ein rechtzeitiges Verzögern helfe, gefährliche Auffahrunfälle zu verhindern. Empfehlenswert sei außerdem, einen Radiosender mit Verkehrsfunk einzuschalten. Es sollte Abstand zum Vordermann gehalten werden. „Als Richtwert gilt, dass man beim Stehen im Stau die Hinterräder des Vordermanns sehen kann“, empfiehlt Lipphard, „dann bleibt auch genug Platz, um zum Beispiel für eine Rettungsgasse reagieren zu können.“

Die Gasse muss bei einer zwei- oder vierspurigen Autobahn in der Mitte und bei einer dreispurigen zwischen der linken und den rechts daneben liegenden Spuren gebildet werden. „Den Standstreifen nutzen Rettungsfahrzeuge nur ungern, denn hier könnten auch Liegenbleiber den Weg blockieren“, sagt Lipphard. Umso wichtiger: den Rückspiegel zu beobachten, um bei nahenden Rettungskräften sofort reagieren zu können. „Eine Rettungsgasse zu bilden ist in Deutschland Pflicht, das wird leider viel zu oft vergessen oder ignoriert“, sagt Constantin Hack vom Automobil Club Europa (ACE). Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

„Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. „Weder ein menschliches Bedürfnis noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren.“ Laut Straßenverkehrsordnung ist das Betreten der Autobahn nur zur Unfallsicherung erlaubt. Wer dennoch erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Steht jedoch der Verkehr bei einer Vollsperrung für lange Zeit still, werde die Polizei bei einem kurzen Aussteigen und „Sich-die-Beine-Vertreten“ auf eine Anzeige verzichten, sagt Hölzel.

Teurer wird es, wenn der Standstreifen dazu genutzt wird, um am Stau vorbei auf den nächsten Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. „Wer das macht, riskiert ein Bußgeld über 75 Euro und einen Punkt“, warnt Hölzel. Rückwärtsfahren oder gar Wenden sei ebenfalls tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. „Ansonsten droht in so einem Fall neben der Geldbuße und Punkten auch ein Fahrverbot.“

Zur Staubildung tragen die Fahrer oft mit bei: „Das Hauptproblem ist ein zu geringer Abstand bei mangelnder Voraussicht und zu schnellem Fahren“, sagt Lipphard. Dadurch komme es immer wieder zu abrupten Bremsmanövern, die nachfolgende Autos mit entsprechender Verzögerung zum Abbremsen zwingen. Eine Kettenreaktion entsteht. „Irgendwann steht das erste Fahrzeug und der Stau ist da, während der eigentliche Stauverursacher schon lange weg ist.“

Mit gleichmäßigem Fahren könne man dem vorbeugen. „Untersuchungen haben gezeigt, dass der stoische Autofahrer, der auf seiner Spur bleibt, am schnellsten ans Ziel kommt. Spurwechsler und Stauumfahrer stehen dagegen oft auf Nebenstraßen im Stau.“ Abfahren von der Autobahn ist auch nur dann ratsam, wenn die Polizei dies empfiehlt oder eine Vollsperrung vorliegt. Denn mit der vermeintlichen Ausweichempfehlung des Navis ist man in der Regel nicht allein. Und es reichen auf Nebenstrecken meist deutlich weniger Autos aus, um einen erneuten Stau zu verursachen.

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