Verkehr:Ausnahmeregelung für ukrainische Autos verlängert

Ein Auto mit ukrainischem Kennzeichen. (Foto: Frank Molter/dpa/Archiv)

Für ukrainische Flüchtlinge in Brandenburg gilt auch weiterhin eine Ausnahmeregelung. Ein weiteres halbes Jahr müssen sie ihre Wagen nicht in Deutschland zulassen.

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Potsdam (dpa/bb) - Ukrainische Flüchtlinge im Land Brandenburg müssen ihre Autos auch weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Für sie gilt bis einschließlich 30. September 2024 eine Ausnahmeregelung, wie ein Sprecher des Ministeriums für Infrastruktur in Potsdam mitteilte. Das Bundesverkehrsministerium und die Länder haben sich demnach darauf geeinigt, das Ausnahmegenehmigungsverfahren zur Zulassungspflicht um weitere sechs Monate zu verlängern. Eigentlich wäre die Regelung Ende März ausgelaufen.

Normalerweise müssen Autos in Deutschland spätestens dann zugelassen werden, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr nach Grenzübertritt im Bundesgebiet befindet. Nach der Ausnahmeregelung können Ukrainer ihre Fahrzeuge weiter mit der heimischen Zulassung nutzen, auch wenn sie mit ihrem Fahrzeug schon länger als ein Jahr in Brandenburg leben.

Für eine befristete Ausnahmegenehmigung müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsüberprüfung nachweisen können.

Das Ausnahmeverfahren startete laut Sprecher in Brandenburg am 1. Juli 2023. Bis 15. März wurden demnach 226 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr verlängert. Halter mit neu ankommenden Fahrzeugen, die noch keine Ausnahmegenehmigung erhalten hätten, müssten dagegen wie bisher einen Antrag stellen.

© dpa-infocom, dpa:240321-99-413955/3

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