Verkehr:Gericht verbietet UberPop in Deutschland

Frankfurt/Main (dpa) - Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an. Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine App ihre Fahrdienste an. Uber hat seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten.

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Frankfurt/Main (dpa) - Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an. Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine App ihre Fahrdienste an. Uber hat seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten.

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