Berlin:Siemens geht nach U-Bahn-Auftrag gegen Verkehrsbetriebe vor

Berlin (dpa/bb) - Der Elektrokonzern Siemens streitet mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) um einen Auftrag für neue U-Bahnen. Das Landesunternehmen hatte ohne Ausschreibung 80 neue Wagen beim Konkurrenten Stadler bestellt. Dagegen hat Siemens am Dienstag Beschwerde bei der Vergabekammer des Landes eingelegt, wie eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung am Freitag sagte. Zuvor hatte der RBB über die Beschwerde berichtet. Siemens pocht auf die vorgesehene europaweite Ausschreibung. Die Vergabekammer prüft die Beschwerde bis 3. Januar, kann die Frist aber auch verlängern.

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Berlin (dpa/bb) - Der Elektrokonzern Siemens streitet mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) um einen Auftrag für neue U-Bahnen. Das Landesunternehmen hatte ohne Ausschreibung 80 neue Wagen beim Konkurrenten Stadler bestellt. Dagegen hat Siemens am Dienstag Beschwerde bei der Vergabekammer des Landes eingelegt, wie eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung am Freitag sagte. Zuvor hatte der RBB über die Beschwerde berichtet. Siemens pocht auf die vorgesehene europaweite Ausschreibung. Die Vergabekammer prüft die Beschwerde bis 3. Januar, kann die Frist aber auch verlängern.

Die Auseinandersetzung kommt in einer Zeit, in der das Verhältnis zwischen dem Land Berlin und dem größten industriellen Arbeitgeber der Stadt ohnehin angespannt ist. Siemens hatte im November angekündigt, in der Kraftwerkssparte 870 Stellen in Berlin abzubauen.

Die BVG hatte den 115 bis 120 Millionen Euro schweren Auftrag nicht ausgeschrieben, um zu verhindern, dass in zwei Jahren die Wagen knapp werden. Dann müssen Züge der Baureihe F79 aus dem Verkehr gezogen werden, die ab 1979 auf die Schienen gekommen waren. Sie halten nach Worten einer BVG-Sprecherin nicht mehr so lange wie gedacht.

Nur Stadler könne die Wagen schnell genug liefern. Das Unternehmen hat die neueste Baureihe IK entwickelt, aus der schon seit zwei Jahren Züge in der Berliner U-Bahn fahren. Die BVG spricht von einer „Notfallbeschaffung“, ohne die man den Verkehrsvertrag mit dem Land ab 2019 nicht mehr erfüllen könne.

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