Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz:Gericht erlaubt Ermittlungen mit Steuer-CDs

Dürfen Steuersünder mit illegal entstandenen Informationen überführt werden? Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof sagt ja - und erlaubt Steuerfahndern damit, weiter auf Basis vom Staat gekaufter Daten-CDs zu ermitteln.

Steuerfahnder dürfen vom Staat gekaufte Daten-CDs für ihre Ermittlungen verwenden. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Ein Mann aus Trier hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ermittlungen gewehrt.

Grundlage für die Ermittlungen gegen den Mann war ein 2013 von Rheinland-Pfalz gekaufter Datensatz. Das Land gab dafür für etwa 4,4 Millionen Euro aus. Die Ermittler durchsuchten dann aufgrund der Hinweise von der CD unter anderem die Wohnung des Mannes. Er sah sich deswegen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in seinem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

In einer Mitteilung des VGH heißt es nun, dass in verfassungsrechtlicher Hinsicht selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot führe. Der Kauf solcher mutmaßlich illegal entstandener Steuerdaten-CDs ist höchst umstritten. Rheinland-Pfalz hält den Kauf und die Ermittlungen für rechtens. Der Erwerb solcher Daten sorge für mehr Steuergerechtigkeit.

NRW und Rheinland-Pfalz wollen weiter CDs kaufen

In einem vergleichbaren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2010 ähnlich wie nun der VGH entschieden. Es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (Az: 2 BvR 2101/09). Damals ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte.

Eine ähnliche Meinung wie Rheinland-Pfalz vertritt auch Nordrhein-Westfalen. Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD) hatte zuletzt betont, NRW wolle so lange Daten-CDs mit Steuerhinterziehern erwerben, bis es ein Steuerabkommen mit der Schweiz gebe.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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